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19. August 2010 / 19:22 Uhr

Grüne Drogenbroschüre: Strafbar wegen Österreich-Beschimpfung?

Die Grünalternative Jugend (GAJ) hat nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz Anspruch auf finanzielle Zuwendungen. Im Jahr 2009 waren das mehr als 100.000 Euro aus dem Steuertopf, in den letzten drei Jahren zusammen sogar weit mehr als 400.000 Euro. Mit dieser kräftigen Finanzspritze ausgestattet, versuchen die jungen Grünen immer wieder ihre mitunter recht eigenartigen Visionen in die Gesellschaft zu tragen. Zuletzt durch eine Broschüre, die für die Legalisierung des illegalen Suchtmittels Heroin wirbt.

In der achtundvierzigseitigen Broschüre „Don’t Panik!“, die für Kinder und Jugendliche frei erhältlich ist, sollen Heroinabhängige ent-diskriminiert werden, indem Heroin in Zukunft in speziellen Fachgeschäften von Fachpersonal zum Verkauf angeboten wird. „Wird es in reiner Form konsumiert und richtig dosiert, sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen aber verhältnismäßig gering: Bauchschmerzen und Menstruationsbeschwerden“, heißt es in dem Pamphlet. Dazu gibt es „wertvolle“ Hinweise, um das Risiko von illegalem Drogenkonsum zu reduzieren.

Ein Flugblatt, dass das Interesse der jungen Zielgruppe an der Broschüre wecken soll und in Wien ausgeschickt wurde, bringt weitere interessante Visionen der GAJ zu Tage. „Nimm dein Flaggerl für dein Gaggerl“ – heißt es zu einer Illustration eines Hundes, der einen rot-weiß-roten Flyer mit gleichlautender Aussage in der Schnauze hält. Darunter die Aussage: „Heimat im Herzen – Scheiße im Hirn“. Jugendliche werden aufgefordert, sich mit dem Modell des Nationalstaates kritisch auseinanderzusetzen. Frei nach dem Motto: „Nestbeschmutzung macht Spaß“.

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Die steirische FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wollte angesichts dieser kruden Inhalte von Bildungsministerin Claudia Schmied wissen, ob das Ministerium an der Förderung des Werkes beteiligt ist. Dies sei nicht der Fall, antwortete Schmied und verwies darauf, dass alle Förderungsansuchen nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen überprüft werden. Ob das im Fall der Grünen Jugend auch wirklich positiv ausgegangen wäre, ist zweifelhaft. Unter anderem könnte der Paragraf 248 des Strafgesetzbuches erfüllt sein. Wer nämlich auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen.

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