Unverheiratete Väter dürfen künftig die gemeinsame oder alleinige Obsorge vor Gericht beantragen. Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, erklärte Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch nach der Sommersession. „Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. Es müsse jedoch eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt werde.