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Russlands Präsident Putin ist schockiert über die europäische Migrationspolitik im Allgemeinen und über Österreichs Justiz im Speziellen.

2. November 2016 / 11:00 Uhr

Putin-Kritik an Österreich: Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht schützen kann, hat keine Zukunft

Der russische Präsident Wladimir Putin ging bei einer Konferenz der russischen Nationalitäten und Religionen in Astrachan hart mit der österreichischen Justiz ins Gericht. Konkret bezog er sich auf die Urteilsaufhebung durch den Obersten Gerichtshof im Falle eines in einem Wiener Hallenbad von einem irakischen Asylanten vergewaltigten zehnjährigen Buben.

„Sind das Schuldgefühle gegenüber Migranten?“

Putin rief auf, sich in der Migrationspolitik nicht auf die Expertise Europas zu verlassen und brachte den Fall als Beispiel. Ein solches Urteil sei „das Resultat der Verwässerung der nationalen Identität“, so der russische Präsident. „Sind das Schuldgefühle gegenüber den Migranten? Was geht da vor sich?“, fragte er, um zu folgendem Befund zu kommen: „Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht schützen kann, hat keine Zukunft.“

Putin betonte, dass Russland in der Migrationspolitik erfolgreicher sei: „Wir haben eine tausendjährige Erfahrung beim Formen einer multikulturellen Gesellschaft. Unser Verständnis ist viel tiefer.“

Hier ein mit englischen Untertiteln versehener Bericht des russischen Fernsehens über Putins Stellungnahme:

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Neues Verfahren, weil Vergewaltigung nicht eindeutig festgestellt

Zwar war Putin über den österreichischen Fall nicht korrekt informiert und nahm an, der mutmaßliche Vergewaltiger sei nicht schuldig befunden worden, weil er die Landessprache nicht kannte und daher nicht verstand, dass der Bub keinen Geschlechtsverkehr haben wollte. Im Kern trifft Putins Kritik jedoch zu, denn auch die wahren Gründe für die Teilaufhebung des Schuldspruchs sind kaum besser. Laut OGH müsse in einem neuen Verfahren festgestellt werden, ob das Opfer – wohlgemerkt zehn Jahre alt – nicht mit der Tat einverstanden war. Sollte das Gericht nun so entscheiden, wird der irakische Asylant nur wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen zur Verantwortung gezogen.

In diesem Fall beträgt die Höchststrafe nur zehn statt wie bei Vergewaltigung 15 Jahre Haft. Bereits im aufgehobenen Prozess war der Mann mit sechs Jahren sehr glimpflich davongekommen. Er hatte sich damit verantwortet, „seinen Gelüsten nachgegangen“ zu sein, nachdem er vier Monate lang keinen Sex gehabt habe. Unzensuriert.at hatte als eines der ersten Medien über den grässlichen Fall berichtet, der sich im Dezember 2015 zugetragen hatte.

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