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19. Oktober 2012 / 15:08 Uhr

Kärnten bringt Verfassungsklage gegen ESM ein

Am Montag bringt Kärnten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ein. Die Kärntner Landesregierung hat dies mit den Stimmen der freiheitlichen Mitglieder beschlossen. Nach der Individualbeschwerde von FPÖ-Obmann HC Strache, die er zu Beginn der Woche eingebracht hat, ist dies das zweite Verfassungsbegehren aus den Reihen der freiheitlichen Bewegung gegen den ESM. Im Zentrum steht ein Nein zum Souveränitäts- und Demokratieabbau durch den ESM zu Lasten Österreichs und seiner Bevölkerung.

Gegen Brüsseler Bürokraten und Bankspekulanten

Einmal mehr stehen die Brüsseler Bürokraten und die internationalen Bankspekulanten im Zentrum dieser Klage gegen den ESM. FPK-Obmann Kurt Scheuch, gleichzeitig auch Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, zur Motivation dieser Klage:

Die FPK und FPÖ führen hier einen gemeinsamen Abwehrkampf mit den vernunftbegabten Menschen des Landes gegen die Selbstaufgabe des Staates und die Abhängigkeit von Brüsseler Bürokraten und
Bankspekulanten.

Verfasst wurde die Klage vom Verfassungsdienst beim Amt der Kärntner Landesregierung.

Kritik an Heinz Fischers Verfassungsauslegung

Die Kläger kritisieren, dass der Gouverneursrat völlig immun agieren darf und einer vollen Verschwiegenheitspflicht unterliegt, dass die Organe eigenmächtig entscheiden können, wie das Geld des ESM verwendet wird, und dass Haftungen für Verbindlichkeiten anderer EU-Staaten übernommen werden. Einen zentralen Punkt nimmt der „Vertragsirrtum“ des Bundespräsidenten beim Abschluss des Staatsvertrags ein. Heinz Fischer hatte argumentiert, er könne die Verfassungskonformität des Gesetzesinhalts nicht überprüfen, sondern hatte sich darauf zurückgezogen, das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes festzustellen.

Scheuch richtete einen Appell an die Richter des VfGH, sich nicht durch die EU vereinnahmen zu lassen, sondern die Interessen Österreichs ins Zentrum ihrer Entscheidung zu stellen. Zum Ausgang des Verfahrens zeigt sich Scheuch optimistisch: „Nach unserer Ansicht ist der Klage zu 100 Prozent statt zu geben."

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