Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, doch der Initiative gegen das Terrorgesetz dürfte Erfolg beschieden sein. In dieser Woche steht ein Teil der von den Regierungsparteien geplanten Novelle zum Terrorismus-Präventionsgesetz auf der Tagesordnung des Nationalrats – und zwar jener, bei dem es tatsächlich um die Bestrafung von Menschen geht, die sich zu Terroristen ausbilden lassen.
Der Justizausschuss des Nationalrats hat die Maßnahme im Zuge des „strafrechtlichen Kompetenzpakets“ beschlossen. Paragraph 278e soll künftig all jene mit bis zu 10 Jahren Haft bedrohen, die sich für terroristische Zwecke ausbilden lassen. Weitere Reformvorschläge wurden verworfen, am Dienstag soll das Plenum die Beschlüsse bestätigen.
Damit wäre die klar gegen die Meinungsfreiheit verstoßende Verschärfung des Verhetzungs-Paragraphen 283 StGB vom Tisch. Dieser hätte all jene mit bis zu zwei Jahre Haft bedrohen sollen, die Vertreter bestimmter nach Rasse, Geschlecht, Glaube, sexueller Neigung oder politischer Ausrichtung definierter Gruppen beschimpfen oder verächtlich machen. Letzteres wäre auch dann gegeben gewesen, wenn man über diese Gruppen wahrheitsgemäß berichtet, sofern diese Wahrheit der Gruppe nicht gerade schmeichelt.
Derzeit setzen die Regierungsparteien keine Initiativen, diesen – und auch andere aus dem Reformentwurf gefallene – Paragraphen erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Dennoch sind weiter Wachsamkeit und konsequente Unterstützung der Petition gegen das Terrorgesetz vonnöten. Denn da und dort findet sich in den Medien ein verräterischer Unterton. Der ORF etwa schreibt: „Auch die Neuregelung des Delikts der ‚Verhetzung’ kommt vorerst nicht.“
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Foto: Jeremy Burgin / flickr
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