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6. Juli 2009 / 08:27 Uhr

Universitäten: Autonomie an der kurzen Leine

Gestern hat sich endlích auch das Parlament im Wissenschaftsausschuss mit dem Reformentwurf zum Universitätsgesetz befasst. Nach monatelanger Geheimniskrämerei ist das Vorhaben von Johannes Hahn vom Ministerrat abgesegnet worden. Trotz umfangreicher Kritik aller Betroffenen hat der Ausschuss nur kleine kosmetische Korrekturen vorgenommen.

Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Martin Graf, ist vom dürftigen Ergebnis enttäuscht und befürchtet, dass auch im Plenum am Donnerstag von den Koalitionsparteien drübergefahren wird: "Wenn das Gesetz so durch geht, bringt es für alle Beteiligten nur Nachteile. Autonomie wird durch Bürokratie ersetzt. Und die Frage einer international konkurrenzfähigen Finanzierung unserer Universitäten wird nicht einmal gestreift."

"Autonomie" war das große Schlagwort, als 2002 das Universitätsgesetz beschlossen wurde. Jetzt wird jedoch heftig zurückgerudert. Was bleibt, lässt sich als "Autonomie an der kurzen Leine" bezeichnen. Die Einmischungsmöglichkeiten des Ministeriums sind mannigfaltig , etwa über zurückgehaltene Budgetmittel, die dann als Gestaltungsbeiträge seperat verteilt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit ist sogar ein vom Ministerium ernannter Universitätskurator vorgesehen, quasi ein ministerieller Masseverwalter. Dieses Szrenario ist gar nicht so utopisch, wenn man bedenkt, dass ein Ausufern der Wirtschaftskrise zu erheblichen finanzielle Einbußen bei den Drittmitteln führen könnte und der Staat dies nicht kompensieren wird, wie den budgetierten staatlichen Leistungen bis 2011 zu entnehmen ist.

Professoren verlieren Mehrheit im Senat

Die Professoren würden durch die Reform erneut ihre Mehrheit in den Universitätssenaten verlieren. Statt 50% plus eins sind nun nur noch 50% für die Professoren vorgesehen, was zu einer Blockadepolitik führen könnte und international völlig unüblich ist. Auch sind die Professoren gegen das für den Rektor vorgesehene Recht, außerordentliche Professoren ohne offizielles Berufungsverfahren in die Gruppe der ordentlichen Professoren aufzunehmen. Bis zu 20 Prozent der Habilitierten können so im Schnellverfahren befristet auf bis zu 5 Jahre aufgewertet werden.

Äußerst bedenklich ist auch die nun gesetzlich festgeschriebene 40%ige Frauenquote. Eine Abweichung davon ist nur noch mit Zustimmung des oder der Gleichstellungsbeauftragten möglich. Dabei lehnen auch die meisten qualifzierten Frauen dieses Regelung ab, weil auch sie nicht in den Verdacht geraten wollen, auf Grund der Quote und nicht auf Grund ihrer fachlichen Qualität berufen worden zu sein. Das Gleichbehandlungsesetz sieht ohnehin eine Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifiikation vor. Was darüber hinaus geht, schadet mehr als es nützt.

Studenten droht Verlängerung der Studienzeit

Höchst umstritten sind die flächendeckend vorgesehenen Studieneingangsphasen, die eine qualitative Selektion vorsehen. Es wird befürchtet, dass es dadurch insgesamt zu einer Verlängerung der Studiendauer kommt. Gerade in Österreich, wo durchschnittlich immer noch viel zu lang studiert wird, wäre das ein verheerendes Signal. Immerhin hat hier der Wissenschaftsausschuss die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag der Studenten während dieser ein- bis zweisemestigen Eingangsphase Lehrveranstaltungen des weiteren Studienplans abzulegen.

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