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George Soros mag in Brüssel gesiegt haben, aber ob Ungarn das Urteil akzeptieren wird, steht auf einem anderen Blatt.

27. Juni 2020 / 21:24 Uhr

Streit mit Ungarn: EuGH-Entscheidung wie das Urteil gegen Gangster Al Capone

Während immer wieder Stimmen laut werden, den durchschnittlichen Bürger mit Dingen wie der Corona-App lückenlos zu überwachen, sieht es auf der elitären Ebene ganz anders aus. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das ungarische Transparenzgesetz von 2017 für rechtswidrig erklärt.

Bessere Kontrolle der NGOs nicht erwünscht

Ziel des ungarischen Gesetzes ist eine bessere Kontrolle ausländischer NGOs, welche versuchen, die Politik Ungarns zu beeinflussen. Die magyarische Regierung will dies nicht einfach so hinnehmen, aber der EU-Gerichtshof offenkundig schon.

Das Gesetz soll alle sogenannten NGOs, die mehr als 1.500 Euro aus dem Ausland erhalten, dazu verpflichten, ihre Geldgeber und die Höhe der Zuwendungen offenzulegen. Darüber hinaus müssten sie sich offiziell als “aus dem Ausland unterstützte Organisation” ausweisen.

Die patriotische Orbán-Regierung befindet sich seit über zehn Jahren im Dauerstreit mit dem linken Aktivisten George Soros, der in Brüssel und Berlin über enormen Einfluss verfügt und, entgegen anderweitiger Behauptungen in den Mainstream-Medien, in Ungarn mit seiner Privatuniversität und vielen NGOs immer noch sehr aktiv ist.

Ungarn lehnt das Urteil ab

Solche Transparenzmaßnahmen sind von Seiten der EU anscheinend unerwünscht. Ungarn lehne das Urteil des EuGH zu Recht ab, so der AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss Petr Bystron laut der AfD-Fraktionsseite:

Der Europäische Gerichtshof wendet hier ein Konstrukt aus der US-Gesetzgebung an, welches von linken NGOs dazu missbraucht wird, die Souveränitätsrechte des Staates zu Gunsten von nicht demokratisch legitimierten Rechtssubjekten zu verlagern.

Die Begründung des EuGH für diese Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Mitgliedsstaates ist folgende: Er machte geltend, “dass Transparenzgesetz beschränke die Kapitalverkehrsfreiheit, indem es eine mittelbar diskriminierende Behandlung des Kapitalverkehrs zwischen Ungarn auf der einen und den übrigen Mitgliedstaaten sowie den Drittstaaten auf der anderen Seite vorsehe”, erklärte Krisztina Koenen auf Tichy’s Einblick.

Vergleich mit Al-Capone-Urteil

Koenen weiter:

Die Finanzierung politischer NGO als Teil des Kapitalverkehrs, also als eine Art ausländischer Kapitalinvestition darzustellen, zeugt von einer mehr als kühnen Rechtsauffassung. Das Urteil kann sich gewiss mit dem Gerichtsurteil gegen den Gangster Al Capone messen, der seinerzeit wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.

Das Argument des Kapitalverkehrs ist von ähnlichen Soros-NGOs aus den USA importiert, da die US-Bundesregierung in Washington lediglich für “den Handel zwischen Bundesstaaten” zuständig ist. Dass diese Argumentation jetzt in Europa angewendet werden soll, ist laut Koenen ein Novum.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen

Bystron meinte dazu, dass dieses Urteil rein politischer Natur sei. Dies erkenne man seines Erachtens spätestens daran, “dass im Falle der AfD angebliche Spenden aus dem Ausland immer wieder skandalisiert werden, aber im Falle von eindeutig parteipolitisch tätigen NGOs (die über keinerlei demokratische Legitimität verfügen) die Meinungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit plötzlich in Gefahr sein sollen.”

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