"Ein Terrorist oder Krimineller, der zehn Jahre trotz Fahndung unbehelligt operieren kann, wird von den Behörden gedeckt": Diese Faustregel wird einem US-Geheimdienstler zugeschrieben. Es scheint als gelte sie auch für das "Terrortrio" des "NSU". Jenes Trio, das der Spiegel (46/2011) bereits großsprecherisch als "Braune Armee Fraktion" bezeichnet hatte, könnte bald auf die Größe eines Duos schrumpfen. Es zeichnet sich ab, dass eine Mordanklage gegen Beate Zschäpe mangels Beweisen nicht erhoben werden kann, der Anwalt der mutmaßlichen Unterstützerin sieht damit den Vorwurf "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (nach §129a STGB müssen mindestens drei Personen beteiligt sein) auf wackligen Beinen stehen.