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Eine 31-jährige Erzieherin will nun den minderjährigen Schutzsuchenden, der sie wiederholt missbrauchte, heiraten.

7. April 2018 / 00:25 Uhr

#Einzelfall: “Flüchtling” misshandelt wiederholt verliebte Erzieherin – demnächst Heirat

Als angeblich 16-Jähriger traf Abdulah R. als “minderjähriger unbegleiteter Flüchtling” (MUFL) im Herbst 2015 in Deutschland ein. Bald kam er in ein Heim in Bad Schlema, wo die Erzieherin Beate G. den jungen Syrer kennenlernte. Bei ihr und ihren zwei Töchtern (10 und 15) zog er dann gleich darauf Anfang 2016 ein.

MUFL zieht bei Erzieherin ein und misshandelt sie

Wer jetzt glaubt, die 15-Jährige Tochter habe sich in den armen geflüchteten Jungen verliebt, der mit hilfesuchenden Kulleraugen Familienanschluss fand, der täuscht sich gewaltig. Es ist die 31-jährige Mutter, die den Schutzsuchenden demnächst heiraten will. Auf den Fotos, die in einem Artikel der “Bild”-Zeitung über diese eigenartige Beziehung zu sehen sind, sieht der junge Mann auch gar nicht wie ein armer MUFL aus. Und dort wird auch die Form der Brautwerbung des jungen Lovers aufgelistet:

> Weil sie einen “anderen Mann angesehen” hat, schlägt er ihr ins Gesicht und auf die Arme.

> Bei einer Jugendweihe-Feier trinkt sie Orangensaft mit Sekt – wieder setzt es Schläge.

> Bei einem anderen Wutausbruch schlägt er ihr ins Gesicht und aufs Auge – Blutung im
   linken Augapfel.

> Bei einem weiteren Streit tritt er mehrmals auf sie ein, bricht ihr den Ringfinger der linken
   Hand.

> Wegen eines Briefes der Oma an die Kinder gibt es ebenfalls Streit – er schlägt ihr ins
   Gesicht.

> Mit einem Kleiderbügel schlägt er sie mindestens 15 Mal auf Schultern und Rücken. Die
   Folge: großflächige Hämatome.

Der junge Schutzsuchende stand  zwar deshalb am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Chemnitz. Ins Gefängnis muss er nicht, denn “jeder macht mal einen Fehler”, wie die künftige Angetraute verständnisvoll meinte und auch Abdullah erklärte glaubhaft: “Es war nicht meine Absicht, ihr wehzutun. Dass der Finger gebrochen ist, war Zufall.”
Kein Zufall jedoch das Urteil: ein Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht. Und damit das Happyend perfekt ist, erfährt man noch, dass die beiden nach kurzer Unterbrechung wieder zusammen leben und demnächst heiraten wollen. Aus linker Sicht zweifelsohne eine Ehe nach Maß.

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