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Leonore Gewessler

Wegen möglicher Überschreitung ihrer Kompetenz droht der grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler juristisches Ungemach.

20. April 2022 / 13:51 Uhr

Verfassungsjurist Mayer bezeichnet Lobautunnel-Stopp von Gewessler „schlicht rechtswidrig“

Mit scharfen Geschützen fährt Verfassungsjurist Heinz Mayer gegen “Klimaschutzministerin” Leonore Gewessler (Grüne) auf. Sollte belegt werden, dass eine Weisung von Gewessler an den ASFINAG-Vorstand für den Baustopp des Lobautunnels in Wien ergangen sei, hätte das nicht nur eine Ministeranklage zur Folge, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
“Entscheidungen auf dumpfgrüner Weltfremdheit”
Wie berichtet, gab Gewessler am 1. Dezember 2021 in einer Pressekonferenz völlig überraschend bekannt, den Lobautunnel – und somit die Wiener Außenring-Schnellstraße (S1) – nicht bauen bzw. vollenden zu wollen. In einer ersten Reaktion meinte dazu der Verkehrssprecher der Wiener Freiheitlichen, Toni Mahdalik, dass diese Entscheidung eine „Schweinerei“ sei. In einer Aussendung sagte Mahdalik:

Die ÖVP hat uns nicht nur eine Verkehrsministerin eingebrockt, deren Entscheidungen auf dumpfgrüner Weltfremdheit, ideologischer Verblendung und purem Autofahrerhass basieren. Die Türkisen haben es in ihrem Machtrausch nach der Wahl 2019 auch verabsäumt, den S1-Lückenschluss zwischen Schwechat und Süssenbrunn samt Lobautunnel als essentielles Infrastrukturprojekt für die 2,8 Millionen Menschen zählende Ostregion in den Koalitionsvertrag zu schreiben.

“Fehlentscheidung auf dem Rücken der Bevölkerung”
Diese katastrophale Fehlentscheidung auf dem Rücken der Bevölkerung müsse umgehend rückgängig gemacht werden, forderte Mahdalik. Möglich, dass sein Wunsch in Erfüllung geht, denn jetzt schaltet sich Verfassungsjurist Heinz Mayer in die Diskussion ein.
Mayer: “Verhalten der Ministerin schlicht rechtswidrig”
Im Radio Wien “Stadtjournal” hieß es heute, Mittwoch, dass die grüne Verkehrsministerin an die ASFINAG entsprechende Weisungen für den Baustopp erteilt habe beziehungsweise den Aufsichtsrat über eine solche Weisung abstimmen habe lassen. Mayer sagt nun, dass die Verhaltensweise der Ministerin in der ganzen Causa schlicht rechtswidrig sei, die Beschlüsse des Aufsichtsrats ebenfalls.
Gewessler handelte außerhalb ihrer Zuständigkeit
Für den Verfassungsjuristen ist die Sache klar: Der Verwaltungsgerichtshof hielt in einem Erkenntnis schon 1990 fest, dass Straßen, die – wie die S1 inklusive Lobautunnel – im Bundesstraßengesetz enthalten sind, zu bauen wären. Nach Ansicht von Mayer habe Ministerin Gewessler hier ihre Kompetenzen überschritten. Im Radio Wien “Stadtjournal” sagte er:

Wenn sie sagt, der Tunnel kommt nicht, dann handelt sie außerhalb ihrer Zuständigkeit. Sie hat die Kompetenz nicht.


“Klimaschutz” steht nicht über der Rechtsordnung

Auch das Klimaschutz-Argument greife zur kurz. Dieses stehe nicht über die Rechtsordnung. Außerdem sei das Projekt 2018 genehmigt worden. Im Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer, das er für die Wirtschaftskammer Wien erstellte, findet man auch mögliche Konsequenzen für das mutmaßliche Fehlverhalten von Gewessler. Möglich sei ein Misstrauensantrag im Parlament oder eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof.
ÖVP lehnt Ministeranklage ab
Der ÖVP Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck, der heute das Mayer-Gutachten der Presse präsentierte, hielt unter anderem zusammenfassend fest:

Aus Sicht des Verfassungsrechts hat die Ministerin eine rechtliche Verantwortung gegenüber dem Nationalrat (Ministeranklage), die auch bis zu einem Jahr nach ihrer Tätigkeit als Ministerin beschlossen werden kann.

Seltsam nur, dass die ÖVP im Parlament eine solche Ministeranklage wider Leonore Gewessler, die bereits am 16. Dezember 2021 vom FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker eingebracht worden war, abgelehnt hat.

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