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Vorwurf: SPÖ-Abgeordneter und Anwalt Hannes Jarolim soll berufliche und politische Agenda vermischt haben.

26. September 2017 / 18:51 Uhr

Versicherungsvertragsgesetz: Schwere Vorwürfe gegen SPÖ-Justizsprecher Jarolim

Schwere Vorwürfe erhebt ein Berufskollege gegen den SPÖ-Justizsprecher und Anwalt Hannes Jarolim im Zusammenhang mit einer Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz. Konkret lautet der Vorwurf von Anwaltskollegen Norbert Nowak, Jarolim würde als Anwalt einer namhaften Versicherung einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Ansprüchen unzähliger Konsumenten in Milliardenhöhe am 20. September im Parlament eingebracht haben:

Wie bereits berichtet, soll fast unbemerkt ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem EuGH- und OGH- Urteile ausgehebelt werden. Der Spätrücktritt von Lebensversicherungsverträgen soll nun verhindert werden, obwohl die Rücktrittsbelehrung gefehlt hat oder falsch war. Unbeachtet war aber bis jetzt, dass der entsprechende Antrag durch den Anwalt einer namhaften Versicherung gestellt wurde, den SPÖ Justizsprecher Hannes Jarolim. Dieser Antrag wurde von ihm eigenhändig unterfertigt und am 20.09.2017 eingebracht. Besonders brisant ist, dass Jarolim diese Versicherung in derartigen Verfahren aktuell vor österreichischen Gerichten vertritt. Die Unvereinbarkeit der Interessen zu Lasten -zigtausender Konsumenten ist unübersehbar.

Insbesondere die Doppelfunktion Jarolims als Anwalt und Autor eines Gesetzesentwurfes wird in diesem Zusammenhang heftig kritisiert:

Mit dem Gesetzesantrag schrieb Jarolim als von der Versicherung bezahlter Rechtsanwalt einen für die Versicherer maßgeschneiderten Gesetzesentwurf, der den von Gerichten bestätigten (!) Forderungen der Versicherungsnehmer einen Riegel vorschieben soll. Ganz offensichtlich wurde den Versicherungen in den letzten Monaten der Druck zu groß. Zu viele österreichische Gerichte haben sich den Mutterurteilen des EuGH und OGH angeschlossen und den Versicherten zu ihrem Recht verholfen. Als Konsequenz der fehlenden oder falschen Rücktrittsbelehrungen wurden diese Verträge aufgehoben und mussten die Prämien samt 4% Zinsen zurückgezahlt werden.

Besonders pikant ist deshalb die Begründung für den Gesetzesantrag. Sowohl die Entscheidungen des EuGH, des OGH und der österreichischen Gerichte werden verschwiegen. Dies gilt insbesondere für die Leitscheidung des EuGH! Als Hauptargument für das Gesetz wird angeführt: Durch die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rücktrittsrechts soll in Zukunft vermieden werden, dass eine Falschbelehrung zum Spätrücktritt von einem Versicherungsvertrag führen kann.

Gesetzesentwurf “Wunschtraum der Versicherungswirtschaft”

Rechtsanwalt Nowak bezeichnet den Gesetzesentwurf, den Hannes Jarolim gemeinsam mit seiner ÖVP-Kollegin Michaela Steinacker im Parlament eigenbracht hat, als “Wunschtraum der Versicherungswirtschaft”:

Es wurden die Interessen der Versicherungsnehmer nicht einmal erwähnt, geschweige denn berücksichtigt oder den Interessen der Versicherer gegenübergestellt. Ob das Gesetz nicht ohnehin krass europarechtswidrig ist, und daher über kurz oder lang wieder beseitigt wird, sei dahin gestellt. Was bleibt, ist das Wissen, dass der Anwalt einer österreichischen Versicherung sein vermeintlich freies Nationalratsmandant nutzt, um ein Gesetz alleine im Interesse seiner Mandanten zu initiieren.

Ausgerechnet SPÖ-Mandatar initiiert Gesetz gegen “kleinen Mann”

All dies ist umso unverständlicher als es zum zentralen Selbstverständnis der SPÖ gehört, dem “kleinen Mann” eine Stimme und sein Recht zu verschaffen. Nur mit dem nachträglichen Rücktritt von den Versicherungsverträgen war es den Konsumenten bisher möglich, sich gegen die falschen Belehrungen der Versicherungen zu wehren. Offensichtlich wurde dies den Versicherungen nun zu teuer. Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, ist ein Spätrücktritt trotz falscher Belehrung nicht mehr möglich, und auch Fondsverluste soll bei Rücktritten ab sofort der Versicherungsnehmer tragen.

Der Versicherungsnehmer soll – wie vor dem EuGH-Urteil – wieder nur den geringen Rückkaufswert erhalten. Dies spart den Versicherern zu Lasten von Millionen von Versicherungsnehmern Milliarden Euro. Die Frage, warum sich die SPÖ in der Person des Versicherungsanwaltes Hannes Jarolim jetzt kurz vor der Nationalratswahl derart kostspielig gegen die Konsumenten stellt, wird sie beantworten müssen.

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