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Die FPÖ bringt heute, Dienstag, im Parlament auch einen Misstrauensantrag gegen ÖVP-Innenminister Karl Nehammer ein. Denn dieser könne gegen einen Parteifreund nicht ermitteln.

16. Feber 2021 / 13:46 Uhr

“Problembewusstsein” gilt für eigene Partei offenbar nicht: Blümel als “Kronzeuge” für Nehammer-Rücktrittsforderung

Die Freiheitlichen werden heute, Dienstag, bei der Sondersitzung im Nationalrat nicht nur einen Misstrauensantrag gegen ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel wegen seinem Beschuldigten-Status in der Causa “Novomatic” einbringen, sondern auch gegen ÖVP-Innenminister Karl Nehammer.

Blümel als Kronzeuge

Die FPÖ begründet das damit, dass ein ÖVP-Innenminister ja nicht gegen einen ÖVP-Finanzminister ermitteln könne. Das wäre unvereinbar. Und die Blauen haben einen prominenten Kronzeugen für ihr Vorgehen im Parlament: ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel.

Dieser sagte nämlich beim Platzen der schwarz-blauen Regierung nach der „Ibiza-Affäre“ wortwörtlich in der ORF-Sendung „Im Zentrum“:

Das Video ist 2017 entstanden und zum damaligen Zeitpunkt war Herbert Kickl, der heutige Innenminister, Generalsekretär der FPÖ. Es geht in diesem Video um mögliche illegale Parteienfinanzierung und deshalb ist es nur logisch und notwendig, dass hier ein Schritt zurück gemacht wird, wenn der damalige Generalsekretär heute Innenminister ist und das Innenministerium ja auch im Auftrag der unabhängigen Staatsanwaltschaft ermitteln müsste und soll, ah, wenn das nicht gewährleistet ist, dann spüre ich ein mangelndes Problembewusstsein, und unter diesen Voraussetzungen war es nicht mehr möglich, die Koalition fortzusetzen.

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Kein mangelndes Problembewusstsein

Das „mangelnde Problembewusstsein“ dürfte jetzt weder Blümel, noch Innenminister Nehammer spüren. Die eigenen Prinzipien gelten offenbar bei der eigenen Partei nicht. Geht es einem ÖVP-Minister an den Kragen, werden Attacken gegen die Staatsanwaltschaft geritten.

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