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In einem Bestattungsinstitut von “co-operative funeralcare” in Grossbritannien verging sich ein Araber an einer Leiche.

23. Dezember 2018 / 21:11 Uhr

Unfassbar: Araber vergeht sich nach Einbruch in Bestattungsinstitut an Leiche

Wer glaubt, die sexuellen Perversionen wie Vergewaltigung von Kindern und Mädchen oder die Unzucht mit Tieren stellen den Höhepunkt importierter sexueller Gewalt dar, irrt gewaltig. Geradezu Unfassbares passierte in einem britischen Bestattungsinstitut, berichtete am 19. Dezember das britische Online-Magazin daily.star. Eine Sprecherin der Polizei von West Midlands sagte:

Ein arbeitsloser Mann aus Birmingham wurde wegen eines sexuellen Eindringens in eine Leiche angeklagt, nachdem er am Sonntag, den 11. November, in einem Beerdigungsinstitut in Great Barr eingebrochen war.

Araber öffnet gleich mehrere Särge

Gnädig für das Opfer, unerträglich für die Hinterbliebenen – denn Erstere bekam von ihrer postmortalen Bereicherung nichts mehr mit, denn sie war ja bereits tot. Der Einbrecher Kasim K. hat zugegeben, Sex mit einer Leiche gehabt zu haben, nachdem er im Bestattungsinstitut in Birmingham die Deckel von “mehreren Särgen” angehoben hatte. Gegen den 32-jährigen “arbeitslosen Gauner” (unemployed crook) wird darüberhinaus noch wegen anderer Straftaten ermittelt.

Täter provoziert Angehörige

Während der Anklageverlesung trug der Täter ein schwarzes Oberteil mit Kapuze, auf seiner linken Halsseite war eine tätowierte palästinensische Fahne zu sehen. K., der, von Sicherheitsbeamten flankiert, in Gewahrsam gehalten wurde, berührte mit einer Hand seine Brust und hielt den Besuchern der öffentlichen Galerie während der zehnminütigen Anhörung den erhobenen Daumen der anderen Hand entgegen. Angehörige des Verstorbenen waren während der Anhörung vor Gericht, so weitere Presseberichte englischer Zeitungen.

Richter kündigt harte Strafe an

“Aber Sie dürfen sich nicht der Illusion hingeben, dass Sie in diesem Fall wegen Ihrer Straftat keine erhebliche Haftstrafe erhalten werden”, so der Richter am Crown Court in Birmingham, der den Urteilsspruch wegen der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens bis zum 31. Januar vertagte.

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