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15. November 2012 / 10:56 Uhr

Leistbares Wohnen abseits des grünen Populismus

Viel Lärm um nichts? Der Vorstoß von Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne), eine Sieben-Euro-Mietobergrenze einzuführen, kann wohl ins Reich des Populismus und der Augenauswischerei verbannt werden. Erstens unterliegen  laut einer Statistik von den 41 Prozent privat vermieteten Wohnungen nur fünf Prozent nicht dem Richtmietzins und zweitens liegt die Zuständigkeit für eine Änderung nicht bei der Stadt Wien, sondern beim Bund.

Wenn also Vassilakou und die Wiener SPÖ im März 2013 die Wiener befragen wollen, ob sie in Zukunft weniger Miete zahlen möchten, handelt es sich dabei um eine reine Wahlpropaganda. Denn in Wien werden jährlich 51.000 Mietverträge abgeschlossen: 12.000 bei den Gemeinnützigen, 10.000 von Wiener Wohnen und 29.000 von Privaten. Zudem muss man wissen, dass 59 Prozent der Wiener in geförderten Wohnungen leben und durchschnittlich pro Quadratmeter etwa 4,50 Euro Miete zahlen. Richtig ist, dass die Mieten in den vergangenen Jahren stärker gestiegen sind als der Lohn. Während sich die Wohnkosten im Allgemeinen um rund 34 Prozent verteuerten, verdienten die Mieter nur um 22 Prozent mehr.

Petition für leistbares Wohnen

Nicht nur diese Entwicklung hat den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf schon vor Jahren dazu bewogen, eine Petition für leistbares Wohnen zu starten. Grüne, Rote und Schwarze machten da nicht mit. Diesbezügliche Anträge wurden allesamt abgelehnt. Der SPÖ und ÖVP ging es vor allem darum, das Bonzentum im Genossenschaftsbereich aufrecht zu erhalten. Warum aber die Grünen, die jetzt so laut nach günstigerem Wohnraum schreien, gegen die Initiative der Freiheitlichen stimmen, bleibt bis heute ein Rätsel.

Genossenschaften horten acht Milliarden Euro

Grafs Angriff richtete sich vor allem gegen die gemeinnützigen Genossenschaften, denen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz allerhand Privilegien zu Ungunsten der Mieter gewährt. Graf schätzt, dass sich die Genossenschaften Rücklagen von rund acht Milliarden Euro gebildet haben. Für diese Summe muss nicht einmal Körperschaftssteuer gezahlt werden. Zwei Milliarden, die so in den Steuertopf fließen würden, gingen dem Staat verloren. Wie viel Geld die Genossenschaften tatsächlich gehortet haben, ist nicht herauszufinden. Nicht einmal mit einer parlamentarischen Anfrage, die der frühere Finanzminister Josef Pröll so beantwortete: „Die Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die für die Schätzung erforderlichen Daten in den Datenbanken der Finanzverwaltung nicht zur Verfügung stehen.“ Dagegen behauptete einige Wochen später ein Sprecher des Finanzministeriums im Kurier: „Dem Finanzamt sind die Daten sehr wohl bekannt.“ Eine Summe nannte aber auch er nicht.

Phantom-Kredite werden bezahlt

Graf forderte zudem Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Wichtigste Forderung: Die Abschaffung der Auslaufannuitäten und der Eigentumserwerb durch die Mieter ohne Mehrkosten.
Was heißt das? In der derzeitigen Praxis zahlen die Genossenschaftsmieter Phantom-Kredite. Der Wohnungsnutzer hat in der Regel nach 25 Jahren sowohl das Darlehen für die Wohnbauförderung als auch das Darlehen für den Kredit, den die Genossenschaft aufgenommen hat, zurückgezahlt. Der Mieter dürfte nach dem Kostendeckungsprinzip (weil die Genossenschaften ja gemeinnützig wirtschaften sollten) nur noch für die Erhaltung des Gebäudes, für die Verwaltung und die Betriebskosten aufkommen müssen. Der so genannte Kapitaldienst müsste zur Gänze entfallen. Stattdessen kassieren die Genossenschaften ein unwesentlich geringeres Nutzungsentgelt ungeniert weiter und machen dadurch beträchtliche Gewinne.

Die Mieter kaufen ihre Wohnung doppelt

Die Mieter sollen ihre Wohnung, wenn sie diese ins Eigentum übernehmen wollen, auch nicht doppelt bezahlen müssen. Manche Gemeinnützigen bieten den Nutzern ihre Wohnung nach zehn Jahren zum Kauf an. Der Mieter hat bis dahin mit dem Finanzierungsbeitrag den Grundstücksanteil finanziert und laufend die anfallenden Darlehen (Wohnbauförderung und Bankkredit der Genossenschaft) bezahlt. Nach zehn Jahren übernimmt der Eigentümer sämtliche Darlehensverpflichtungen und hat somit sämtliche Kosten für die Wohnung gedeckt. Glaubt man. Denn die Genossenschaften verlangen mehr, nämlich zusätzlich einen hohen Betrag, der nach dem aktuellen Marktpreis errechnet wird. Dieses Geld stecken die Genossenschaften dann als Gewinn ein.

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