Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

In Niederösterreich biegt man sich die Wahlordnung für die ÖVP zurecht.

11. Oktober 2019 / 12:11 Uhr

Mandat Philippa Strache: Mit ÖVP-Niederösterreich Trickserei wäre es anders möglich gewesen

Tagelang wurde in den Mainstream-Medien zuerst darüber spekuliert, ob Philippa Strache ein Nationalratsmandat bekommen würde, dann darüber berichtet, dass sie es auf Grund einer Entscheidung der Wiener Wahlbehörde tatsächlich bekäme.

Mehrstufiges Ermittlungsverfahren

Ausgangslage war, dass in Österreich ein Kandidat auf verschiedenen Listen kandidieren kann. Es gibt eine Liste im Wahlkreis, über die die Grundmandate vergeben werden. Jene Mandate, die auf Grund zu weniger Stimmen auf dieser Ebene nicht zur Verteilung gelangen, werden im jeweiligen Bundesland im sogenannten zweiten Ermittlungsverfahren unter den Bewerbern aufgeteilt. Auch hier können wieder Mandate “übrig bleiben”. Diese werden dann auf Bundesebene im dritten Ermittlungsgverfahren zugewiesen.

Streichung von Parteiliste

Im konkreten Fall von Philippa Strache war es so, dass Harald Stefan sowohl im Wahlkreis (Wien-Süd) als auch auf der Landesliste Wien ein Anrecht auf ein Mandat gehabt hätte. Dazu sieht die Nationalratswahlordnung im §111 Abs. 4 vor:

Ein Wahlwerber auf einem Landeswahlvorschlag kann jederzeit von der Landeswahlbehörde seine Streichung von diesem verlangen. Eine Streichung von jeweils einer Liste (Landesparteiliste oder Regionalparteiliste) ist zulässig.

Stefan wollte sich also von der Regionalparteiliste streichen lassen und somit das Mandat am Landeswahlvorschlag annehmen. Was bedeutet hätte, dass Strache ihr Mandat nicht zugewiesen bekommen hätte, da sie hinter Stefan gereiht war und kein weiteres Mandat für die FPÖ mehr vorhanden war. Faktum ist auch, dass die Wahlbehörde ein politisches Gremium ist, besetzt durch Vertreter der einzelnen Parteien, und dieses politische Gremium hat in Wien entschieden, was “jederzeit” bedeutet. Demnach muss man sich vor der Sitzung der Wahlbehörde streichen lassen.

Ähnlicher Fall in Niederösterreich

In Niederösterreich ticken die Uhren anders. Da gibt es nämlich einen ähnlich gelagerten Fall. Michaela Steinacker war, so wie Stefan, sowohl auf der Regionalparteiliste (Niederösterreich Mitte) als auch auf der Landesliste an vorderer Stelle gereiht und hatte auf Grund des Wahlergebnisses auf beiden Listen ein Mandat errungen. Und in der ebenso politischen Wahlbehörde war es kein Problem, dass Steinacker auf ihr Regionalmandat verzichten konnte und somit der ihr nachgereihte Friedrich Ofenauer dieses Mandat zugeteilt bekam und Steinacker das Landesmandat erhielt. Im Kurier ist dazu Folgendes zu lesen:

Dass hier nicht nach Punkt und Beistrich der Wahlordnung vorgegangen werden musste, führt man in der Landes-ÖVP auf das gute Verhältnis innerhalb der türkisen Landespartei zurück: “Wir sind ein Team.”

Der Trick war, dass Steinacker zuerst das Regionalmandat zugewiesen wurde und das Landesmandat Otto Auer. Daraufhin verzichtete Steinacker auf das Regionalmandat und dieses wurde dem Nächstgereihten, Friedrich Ofenauer, zugeteilt. Daraufhin verzichtete wiederum Auer auf sein Mandat und Steinacker wurde “gefragt”, ob sie das nun wieder frei gewordene Mandat annehmen wird. Was sie auch tat. Das gewünschte Ergebnis wurde somit erreicht.

Eine tagelange Berichterstattung blieb beim Fall Steinacker quer durch die Mainstream-Medien aus.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link