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Aus der JVA Berlin-Plötzensee verschwanden vier Kriminelle – wie sie aussehen, soll die Bevölkerung nicht wissen.

30. Dezember 2017 / 11:04 Uhr

“Persönlichkeitsrechte”: Gefängnis-Ausbrecher dürfen nicht mit Fahndungsfotos gesucht werden

In Berlin sind aus der Justizvollzugsanstalt Plötzensee kürzlich vier Kriminelle spektakulär geflohen. Nicht nur, dass der Ausbruch eine schiefe Optik auf die Gefängnissicherheit wirft, so wird nun auch davon abgesehen, die immer noch flüchtigen Verbrecher mittels Fahndungsfotos zu suchen. 

Schwerverbrecher werden auf die Bevölkerung losgelassen

Wie die Bild Zeitung in ihrer Printausgabe berichtete, dürfen die vier Verbrecher aus “Rücksicht auf ihre Persönlichkeitsrechte” nun nicht von der Polizei mit Fahndungsfotos gesucht werden. Somit können die entflohenen Häftlinge auch von der gefährdeten Zivilbevölkerung nicht identifiziert werden. 

Bei den Verbrechern handelt es sich um zwei Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie um zwei “Deutsche” – höchstwahrscheinlich mit Migrationshintergrund. Die Verbrechen der Geflohenen reichen von bewaffnetem Überfall über Einbruch bis hin zu schwerer Körperverletzung. 

Detail am Rande: Erst 14 Stunden nach dem Ausbruch fiel der Polizei bei einer Zählung auf, dass noch ein weiterer Häftling entflohen ist. 

 

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