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Peter Westenthaler

ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler sieht bei der Haushaltsabgabe Gefahr in Verzug, weil alle Stiftungsräte des ORF für ihre Verfehlungen mit ihrem Privatvermögen haften würden.

26. März 2024 / 12:16 Uhr

„Haushaltsabgabe rechtswidrig“: Westenthaler verlangt Sondersitzung des ORF-Stiftungsrats

Paukenschlag im ORF: Der von der FPÖ nominierte Stiftungsrat Peter Westenthaler machte heute, Dienstag, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker öffentlich, dass die ORF-Haushaltsabgabe nach geltendem Gesetz rechtswidrig sei.

Gefahr in Verzug

Westenthaler legte ein Schreiben der Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer, das an alle 35 Stiftungsräte des ORF ging, vor, in dem diese Rechtswidrigkeit fachlich gut begründet sei, so Westenthaler. Die Anwälte kritisieren, dass die Höhe des Haushaltsbeitrags weder vom Publikumsrat, noch von der Reglulierungsbehörde genehmigt worden sei und dieses Versäumnis daher dem ORF-Gesetz widersprechen würde. Höllwarth und Scheer kommen zum Ergebnis:

Da Sie bis heute das in § 31 ORF-G vorgesehene Verfahren nicht eingeleitet haben, gibt es keinen gesetzeskonformen ORF Beitrag, der von den Menschen zu bezahlen ist.

Als Konsequenz daraus, forderte Westenthaler den Stiftungsrats-Vorsitzenden Lothar Lockl von den Grünen auf, eine Sondersitzung einzuberufen und sich die Sache einmal genau anzuschauen. Es sei Gefahr in Verzug, schließlich würden alle Stiftungsräte mit ihrem privaten Vermögen für Verfehlungen haften.

Scharfe Kritik am grünen Stiftungsrat Lockl

In diesem Zusammenhang übte Westenthaler auch scharfe Kritik an Lothar Lockl, weil dieser einen von ihm im Stiftungsrat eingebrachten Antrag – obwohl gesetzeskonform – „aus politischer Willkür“ nicht zugelassen hätte. Aus diesem Grund werde er auch eine Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria einbringen.

Mahnungen kommen vor der Zahlungsaufforderung

Die ORF-Haushaltsabgabe, so Westenthaler, würde nicht nur dem ORF aufgrund der negativen öffentlichen Diskussion immensen Schaden zufügen, sondern vor allem auch den privaten Haushalten, die von der OBS (ORF Beitrags Service GmbH) zum Teil sogar vor der Zahlungsaufforderung Mahnungen inklusive Mahnspesen zugeschickt bekommen würden. Zudem würden 700.000 Haushalte, die zuvor keine GIS-Gebühr gezahlt haben, nun zur Kassa gebeten.

Unternehmer werden bestraft

Den größten Schaden durch die ORF-Zwangsgebühr würden aber die Unternehmer erleiden, so Westenthaler. Je mehr Mitarbeiter die Firma hat, desto mehr Haushaltsabgabe müsste sie leisten. Damit würden jene Unternehmer bestraft, die in Österreich Arbeitsplätze schaffen.

Hier das Orginalschreiben der Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer an die ORF-Stiftungsräte:

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