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VfGH-Präsident Gerhart Holzingers Verständnis von Meinungsfreiheit spiegelt sich in Baczaks jüngstem Urteil nicht wider.

26. Jänner 2017 / 09:00 Uhr

Richterin Baczak verurteilte beliebten Blogger Zakrajsek wegen Verhetzung

Ihr Urteil gegen unzensuriert.at könnte – falls es in der Berufungsinstanz hält – dazu führen, dass wir gezwungen sind, die Kommentare unserer Leser einer generellen Zensur zu unterziehen, um nicht finanziell auszubluten. Denn auf Basis des Richterspruchs von Nicole Baczak stünde es künftig jedem frei, sich für ihn beleidigende Leserkommentare bei unzensuriert.at schadlos zu halten. So wie es Profil-Schreiberin Christa Zöchling tat und von Baczak 2.000 Euro zugesprochen bekam, obwohl die wahren „Übeltäter“ nicht bekannt sind und wohl auch nie ausgeforscht werden.

Wer sich über dieses Urteil wundert, dem keine erkennbare gesetzliche Basis zugrunde liegt, der wundert sich vielleicht weniger, wenn er weiß, welchen Fall Richterin Baczak nur vier Tage später verhandelt hat.

Fünf Monate bedingt für Georg Zakrajsek

Sie verurteilte den ehemaligen Notar und Generalsekretär der Initiative für ein liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ), Georg Zakrajsek, wegen Verhetzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, bedingt auf drei Jahre. Sein „Verbrechen“: Zakrajsek hatte 2015 in seinem beliebten Blog Querschüsse in Bezug auf muslimischen Bombenterror folgendes geschrieben:

Die Muslime haben uns allen den Krieg erklärt und sie führen ihn bereits. Unsere verräterischen Politiker stehen entschlossen auf deren Seite. Sie fördern und erleichtern den Terror. Aber wir werden den Kampf führen.

Außerdem formulierte er, wohl gemünzt auf die Bart- und Kleidungsmode fundamentalistischer Muslime:

Ich will diese Zauselbärte, diese Schlafanzüge und diese Müllsäcke hier nicht sehen. Und ich will nicht, dass sie meine Mitbürger umbringen und dies ungestraft tun dürfen, weil unsere Justiz und unsere Sicherheitsbehörden inzwischen völlig verblödet sind. Und die Täter mit verständnisvoller Idiotie behandeln, statt sie wirksam zu bestrafen. Es ist der Islam, Herrschaften. Und es gibt keinen Dialog mit diesem Islam. Mit einem Bewaffneten diskutiert man nicht. Man kann sich ergeben oder man kann sich wehren. Tertium non datur.

„Unzulässige Worte gegen Religionsgemeinschaft“

Unzensuriert.at zitiert die beiden Passagen – wie auch andere Medien – vollständlich und wörtlich, ohne sie gutzuheißen. Um Nicole Baczaks Interpretation von Meinungsfreiheit zu ergründen, sind sie zudem unerlässlich. Denn die Richterin begründete ihr Urteil laut Medienberichten so:

Der Tatbestand der Verhetzung ist objektiv erfüllt. Sie gehen in unzulässigen Worten gegen eine Religionsgemeinschaft vor.

Richterin habe Humor und Latein nicht verstanden

Zakrajsek kommentierte den Schuldspruch, gegen den er Berufung angemeldet hat, mit dem ihm eigenen Humor:

Die Richterein hat erklärt, sie würde meinen Humor und meine Ironie nicht verstehen und ich glaube ihr das auch. Mein Latein hat sie nämlich auch nicht verstanden, brauchen Juristen ja heute nicht mehr.

VfGH-Präsident: Auch verletzende Meinungen zulässig

Wie sagte erst vor zwei Wochen der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, in einem Interview mit der Presse zu dem von den Regierenden derzeit besonders hingebungsvoll geführten Kampf gegen „Fake News“?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Verfassungsgerichtshof und viele andere Verfassungsgerichte qualifizieren die Freiheit der Meinungsäußerung als ein Wesenselement einer freien Gesellschaft. Aus dieser Freiheit ist abzuleiten, dass auch Meinungen, die für den Staat oder für Teile der Bevölkerung verletzend, schockierend oder beunruhigend sind oder Positionen, die falsch sind, von diesem Schutz umfasst sind. Dieses hohe Gut sollte man nicht infrage stellen.

Welcher Richtertyp folgt auf Holzinger?

Holzinger erreicht in diesem Jahr die Altersgrenze von 70 Jahren und muss das Amt an einen Nachfolger übergeben. Angesichts der aktuellen Entwicklungen der „unabhängigen Justiz“ ist zu befürchten, dass Posten wie der des obersten Verfassungshüters künftig eher an Richter vom Schlage einer Nicole Baczak fallen werden.

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