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Schokolade kann durch aromatische Mineralöle Krebs auslösen.

20. Feber 2017 / 14:00 Uhr

Schokolade-Produkte: Aromatische Mineralöle können krebserregend sein

Die Verunreinigung von Lebensmitteln, im konkreten Fall von Schokoladeprodukten, beschäftigt nun auch das österreichische Gesundheitsministerium.

Kein Grenzwert für krebserregenden Stoff

In einer Anfragebeantwortung an den FPÖ-Abgeordneten Josef Riemer führt das Ressort zum Verdacht von krebserregenden Stoffen in solchen Schoko-Produkten aus:

Im Rahmen des laufenden Kontrollbetriebs im Anlassfall sowie bei Verdachtsproben werden in der AGES Mineralöluntersuchungen durchgeführt.

Vor allem aromatische Mineralöle (MOAH) stehen im Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu sein. In Österreich können nachgewiesene hohe Mineralölverunreinigen aufgrund der Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 16 Abs. 1 Z 3 LMSVG beanstandet werden. Da aber noch keine toxikologischen Bewertungen vorliegen, gibt es auch noch keine offiziell zulässige Aufnahmemenge und damit noch keinen zulässigen Grenzwert.

Die Beurteilung der Verunreinigung durch Mineralöle ist sehr komplex, da es sich hierbei um variable Gemische aus unzähligen, analytisch schwer auf trennbaren Stoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften und Gefahrenpotenzial(en) handelt, deren tatsächliche Zusammensetzung noch nicht ausreichend charakterisiert werden kann.

Gesundheitsministerium: Es fehlen konkrete toxikologische Daten

Aktuell fehlen immer noch konkrete toxikologische Daten, um diese Gefährdung durch verunreinigte Schokolade laut Gesundheitsministerium entsprechend einzudämmen. Bei konkretem Verdacht rücken aber die Gesundheitsbehörden aus und sollen für die Vermeidung bzw. Reduktion dieser Gefahrenquellen sorgen:

Darüber hinaus ist eine seriöse Bewertung zurzeit schwierig, da nur für einige Einzelsubstanzen, nicht aber für unterschiedliche Gemische toxikologische Studien vorliegen. Aus diesem Grund gibt es auch keine toxikologischen Daten zur Bewertung und zur Ableitung von Grenzwerten für MOAH.

Generell sind solche Kontaminanten in Lebensmitteln unerwünscht (Kultur, Ernte, Transport, Reinigung, Produktion, Verpackung, Lagerung) und eine Reduktion auf die geringstmögliche Konzentration ist anzustreben . Bei privat übermittelten Proben erfolgt ein entsprechender Hinweis an den/die Auftraggeber/in. Bei amtlichen Beanstandungen werden durch die zuständige Lebensmittelaufsicht konkrete betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion dieser Kontaminanten bei dem/der Händler/in bzw. Hersteller/in des betroffenen Lebensmittels und soweit zutreffend der Verpackung veranlasst.

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