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ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann mit Schülerinnen beim Töchtertag 2018.

4. Mai 2018 / 10:03 Uhr

Regierung plant nach Deutschförderklassen weitere Reformen im Schulsystem

Die Bundesregierung plant weitere Neuerungen im österreichischen Schulsystem. Eine wichtige Maßnahme ist bereits seit Längerem geplant, nämlich die Deutschförderklassen (unzensuriert berichtete).

Nun gab ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann zusätzliche Reformvorhaben unter dem Titel “Pädagogisches Paket” bekannt. Die Reformen dieses Pakets können in fünf Punkte gegliedert werden und sollen mit Ausnahme der Reform der Lehrpläne ab dem Schuljahr 2019/20 stufenweise in Kraft treten:

Standardisierte Schulreifekriterien

Es ist gegenwärtig nicht einheitlich geregelt, wann ein Kind reif für die Volksschule ist und wann es in die Vorschule kommt. Es gibt große regionale Unterschiede beim Anteil jener Kinder, die die Vorschule besuchen. Im Burgenland etwa besuchen im aktuellen Schuljahr nur drei Prozent der Schüler die Vorschule, während es in Salzburg 24 Prozent sind.

Daher sollen nun einheitliche Kriterien erarbeitet werden, um die Schulreife festzustellen. Kinder mit Entwicklungsverzögerung (mangelnde körperliche oder geistige Reife) sollen in die Vorschule kommen. Für Kinder, die nicht ausreichend Deutsch können, sind die erwähnten Deutschförderklassen gedacht. Diese sollen bereits im kommenden Schuljahr verwirklicht werden.

Leistungstests in der 3. und 7. Schulstufe

Es mangelt auch an standardisierten Kriterien für den Übertritt von Volksschülern ins Gymnasium sowie von der Unterstufe in die Oberstufe. Dies zeigt sich an den enormen regionalen Unterschieden: In Wien treten 49 Prozent der Volksschüler ins Gymnasium über, in Oberösterreich sind es 29,5 Prozent und in Vorarlberg gar nur 23 Prozent.

Die hohe Anzahl der Wiener Gymnasiasten liegt leider nicht an der besonderen Klugheit der Wiener Schüler, denn bei allen Leistungstests in der 4. Schulstufe (auch in der 8. Schulstufe sowie bei der Zentralmatura) schneiden die Oberösterreicher am besten ab. In Wien ist man offensichtlich wesentlich großzügiger bei der Beurteilung, ob ein Kind für das Gymnasium geeignet ist als in Oberösterreich.

Um hier mehr Gerechtigkeit und Objektivität zu erzielen, sollen österreichweit in der 3. und 7. Schulstufe “einheitliche Testinstrumente” verwendet werden, um die Eignung des Kindes für das Gymnasium beziehungsweise für die Oberstufe festzustellen. Die Ergebnisse des Tests (“Talente-Check”) soll der Lehrer mit den Eltern besprechen und diese dabei auch über die weitere Schullaufbahn des Kindes beraten.

Reform der Leistungsbeurteilung

Die Beurteilung von Leistungen mit Noten ist gegenwärtig sehr schwammig geregelt. Die gültigen Gesetze stammen aus dem Jahr 1974. Es ist unklar, welches Leistungsniveau eine Note genau ausdrückt.

Dies gilt besonders für die Volksschule. In den Volksschulen gibt es zudem die verbale Beurteilung, die durch allgemeine Phrasen oder “Smileys” erfolgen kann. Diese verbale Beurteilung hat mit einer objektiven Leistungsbeurteilung wenig zu tun.

Die Bundesregierung plant daher “mehr Notenwahrheit” sowie “klare Bildungsziele für Schulstufen”. Die numerische Bewertung soll aufgewertet werden. Die Lehrpläne sollen Mindestanforderungen an die Schüler definieren. Es sollen Lernzielraster erstellt werden, welche genau definieren, wie der Schüler zu benoten ist, wenn er bestimmte Bildungsziele nicht erreicht hat.

Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule

Die Neue Mittelschule wurde bereits mehrmals reformiert, wobei die erwarteten Verbesserungen nicht eingetreten sind. Das Niveau der Neuen Mittelschulen, das eigentlich über dem der Hauptschulen liegen sollte, liegt eher darunter. Auch das “flächendeckende Teamteaching” (Einsatz von zusätzlichen Lehrern in der Klasse) hat offensichtlich nichts gebracht (Quelle: Herausforderung NMS: Evaluation der Anfangskohorten, Eder et al. 2015). Die Regierung plant daher fünf Punkte für die Reform der Neuen Mittelschule:

  • Fünfteilige Notenskala statt der momentan benutzten siebenteiligen.
  • Zwei Leistungsniveaus ab der 7. Schulstufe (Standard und AHS-Standard).
  • Schüler, die vom Gymnasium in die NMS wechseln, dürfen trotz Nicht Genügend in die nächste Schulstufe aufsteigen.
  • Keine Gießkannenförderung mehr, die Bildungsdirektionen sollen über die Förderungen entscheiden.
  • Die Neuen Mittelschulen sollen sich verstärkt spezifische Schwerpunkte geben, zum Beispiel MINT-Fächer, Musik, Sport oder Sprachen.

Reform der Lehrpläne

Die Lehrpläne sind häufig nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Lehrer orientieren sich daher oft an den Schulbüchern anstatt am Lehrplan. Wie erwähnt fehlen in den Lehrplänen auch die Definition von Mindestzielen bei der Wissensvermittlung sowie eine Verknüpfung der Leistung mit einer bestimmten Note. Die Lehrpläne sollen daher gründlich überarbeitet werden. Die neuen Lehrpläne sollen stufenweise ab dem Schuljahr 2021/22 Gültigkeit erlangen.

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