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Auch muslimische Mädchen müssen in Zukunft am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen.

11. Jänner 2017 / 14:40 Uhr

Straßburg urteilt: Gemischtgeschlechtlicher Schwimmunterricht für muslimische Mädchen ist verpflichtend

Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sind muslimische Mädchen, ebenso wie andersgläubige Schülerinnen, verpflichtet, am gemeinsamen Schimmunterricht mit Buben teil zu nehmen.

In der Schweiz lebende muslimische Eltern, die zu wiederholten Bußgeldzahlungen wegen des Fernbleibens ihrer Töchter vom Schwimmunterricht verurteilt wurden, klagten zuvor beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, wie auch Spiegel online berichtet.

Glaube "verbietet" Schwimmen der Töchter mit Jungen

Mit diesem, von den Eltern vorgebrachten Argument aber scheiterten die Eltern nun mit ihrer Klage in Straßburg. Am Dienstag fällten die Richter ein eindeutiges und unmissverständliches Urteil. Auch um die Bußgeldzahlungen werden die klagenden muslimischen Eltern nun nicht umhinkommen.

Recht der Schulbehörde steht über religiösen Wünschen 

Im Richterspruch heißt es wie folgt: „Die Schweizer Behörden hätten das Recht, die Schulpflicht und die Integration der Kinder höher als den religiös begründeten Wunsch der Eltern auf Befreiung vom Schwimmunterricht, zu bewerten“.

Ebenso erachteten die Richter den erlassenen Bußgeldbescheid gegen die Eltern nicht als Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Auch nehme die Schule eine besondere Rolle bei sozialer Integration, besonders von Kindern ausländischer Herkunft, ein, so das Argument der Straßburger Richterschaft. Die Kläger, die ursprünglich aus der Türkei stammen, besäßen überdies bereits die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Ähnlich gelagerte Fälle auch vor deutschen Gerichten

Sogenannte religiöse Vorbehalte strenggläubiger Eltern bieten auch in Deutschland immer wieder Konfliktpotential an den Schulen. In einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 heißt es dazu, dass es in Deutschland muslimischen Schülerinnen durchaus zuzumuten sei, am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teil zu nehmen.

Der Gerichtsentscheid erfolgte damals auf Grund der Klage marokkanisch-stämmiger Eltern in Frankfurt. Diese hatten versucht, die Befreiung ihrer damals 11-jährigen Tochter aus dem gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zu erreichen. Mit einem Verweis auf muslimische Bekleidungsvorschriften und dem Argument, das Mädchen dürfe aus religiösen Gründen ihre männlichen Mitschüler nicht in Badehosen sehen, versuchten die Eltern eine Befreiung vom Unterricht zu erreichen.

Burkini dennoch weiterhin erlaubt

Auch hier wurden die Argumente der Eltern „relativiert“. Leicht bekleidete junge Männer seien im Sommer in Deutschland überall zu sehen, der Anblick würde das Mädchen somit nur „geringfügig“ in der Glaubensfreiheit beeinträchtigen, so die Urteilsbegründung. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag würde jedoch überwiegen. Weiters könne das Mädchen, um die religiösen Bekleidungsvorschriften einzuhalten, einen Burkini tragen, erläuterten die Richter.

Eine 2016 erneut eingebrachte Verfassungsbeschwerde der Frankfurter Familie gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Noch ist es so, dass der staatliche Bildungs-und Erziehungsauftrag im Sinne christlicher, europäischer Kulturwerte gegenüber anderen Glaubensauslegungen überwiegt. In diesen Fällen scheint das heftige, unübersehbare Schwenken der „Fahne der viel strapazierten Religionsfreiheit“ nicht von Erfolg gekrönt gewesen zu sein. Auch ist laut Richterspruch der Burkini scheinbar ein recht approbates Mittel, derlei „Glaubensmißverständnisse“ aus dem Weg räumen zu können.

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