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Im Waldviertel beschäftigte der Sozialarbeiter einen Asylanten.

24. Jänner 2015 / 16:00 Uhr

Sozialarbeiter lässt Asylwerber illegal im Garten arbeiten

Ausgerechnet ein Flüchtlingshelfer aus Niederösterreich bekam vor wenigen Wochen einen Strafantrag zugestellt. Er sollt 1.730 Euro bezahlen, weil er einen sudanesischen Flüchtling illegal bei sich im Garten arbeiten ließ. Der Waldviertler hat den Asylwerber Mohamed H. tatsächlich drei Tage im Oktober 2014 in seinem Garten arbeiten lassen, wie er gegenüber den Standard offen zugibt. Ein Unrecht sieht Heinz S. aber nicht ein.

Sozialarbeiter zahlte „Taschengeld“

Asylwerbern ist es bis zum endgültigen Bescheid nicht erlaubt, einer Arbeit in Österreich nachzugehen. Eingesetzt werden dürfen diese Personen nur zur Mithilfe bei Ernte oder Saisonarbeit sowie im gemeinnützigen Bereich. Der Sozialarbeiter S. setzte sich aber darüber hinweg und bat den jungen Ausländer, ihm im Garten behilflich zu sein.

Er meldete den Mann nicht ordnungsgemäß an, versicherte ihn auch nicht und bezahlte ihm letztendlich ein „Taschengeld“ von 110 Euro für drei Tage Arbeit. Der Nachbar des Angeklagten meldete laut Standard die Vorgänge der Polizei, indem er beschrieb, dass "ein Neger bereits mehrmals einen Schubkarren mit Erde und Sand im Veitsgraben entsorgt habe". Weil beide Männer – in ihre Arbeit vertieft – telefonisch nicht für Auskünfte zu erreichen waren, rückte die Polizei von Weitra aus und nahm sie mit aufs Revier.

Gang zum Verfassungsgerichtshof

Nun will der Sozialarbeiter S. allerdings bis vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, um die rechtlichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes für verfassungswidrig erklären zu lassen. "Ich hätte mir nie im Traum gedacht, dass mein mit besten Absichten gemachtes Hilfsangebot an einen Asylwerber zu einem derartig schwerwiegenden Strafverfahren führen würde", empört sich der Mann.

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