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23. Oktober 2012 / 14:40 Uhr

Spieler- und Jugendschutz beim Glücksspiel ungeklärt

Der Spieler- und Jugendschutz beim österreichischen Glücksspiel ist äußerst kompliziert geregelt. Vom Jugendschutz bei den Ländern über die Suchtprävention im Gesundheitswesen, dem Konsumentenschutz des Bundes bis hin zu Regelungen des Glücksspielmonopols reichen die Zuständigkeiten. Seit zwei Jahren leistet sich das Finanzministerium sogar eine eigene „Stabsstelle für Suchtberatung und Suchtprävention“. Doch eine finale Gesamtverantwortung ist weder politisch noch rechtlich festzumachen. Die Probleme der Spielsucht harren  weiter einer erfolgreichen Bekämpfung.

Große Probleme bei Suchtprävention

Wohl auch wegen der ungeklärten Zuständigkeiten ist die Spielsucht in Österreich ein gesellschaftspolitisches Problem geworden. Durch die Abhängigkeit, die auch mit Alkohol- und Drogenmissbrauch einhergehen kann, entsteht ein ökonomischer und sozialer Abstieg, der sehr oft in der Kriminalität endet. Das Geschäft mit dem Glück ist gleichzeitig aber auch ein relevanter Wirtschaftszweig. Der Staat hat durch das Glücksspielmonopol hohe Staatseinnahmen, der Gefahrenschutz interessiert ihn aber wenig. Gleichzeitig verteidigt der Staat aber sein Monopol und argumentiert mit hohen Sicherheitsstandards, die dadurch erhalten werden sollen.

Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit zeigt Probleme auf

Die Mängelliste ist lang, die das in Salzburg sitzende Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit veröffentlicht hat. Kritisiert werden der unzureichende Jugendschutz, der mangelnde Schutz geistig und körperlich beeinträchtigter Personen, die Umgehung maximaler Tagesspielzeiten, die Unterlaufung von Selbstsperren sowie die Ignoranz  gegenüber gängigen Spielerstandards. Eine parlamentarische Anfrage des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) verlangt von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Stabsstelle  gegenüber diesen Problemen bisher gesetzt hat. Fekter soll vor allem erklären, wie die Stabsstelle für Suchtberatung und Suchtprävention ihre Zusammenarbeit mit den Jugendschutz- und Sicherheitsbehörden gestaltet.

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