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Schwarz-Grün will nicht, dass Personalvertreter ihre Kollegen versorgen dürfen. Unter einem Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wäre das undenkbar gewesen.

4. Jänner 2020 / 08:51 Uhr

Keine Verpflegung für Polizisten: Schwarz-Grün beschneidet Personalvertreter

Für Unmut sorgt eine Passage im schwarz-grünen Regierungsprogramm, die die Rechte der Personalvertreter der Exekutive massiv beschneiden könnte. Auf Seite 214 (im PDF rechts oben zu sehen) heißt es wörtlich:

Bei polizeilichen Einsätzen Sicherheits- und Ordnungsdienst ausnahmslos Verpflegung durch die Behörde und nicht durch die Personalvertretung.

Maßnahme gegen Opposition

Werner Herbert, der Bundesversitzende der „Aktionsgemeinschaft unabhängiger und Freiheitlicher” (AUF), ist entsetzt. Gegenüber unzensuriert äußert er seine Vermutung, dass diese Forderung von den schwarzen Personalvertretern, der FCG, hineinverhandelt wurde:

Wir als freiheitliche AUF sowie die rote FSG haben in der Vergangenheit immer die Polizistinnen und Polizisten bei Großeinsätzen mit Essen und Getränke versorgt, weil das BM.I dazu nicht in der Lage war. Nur, weil die FCG das nie gemacht hat, wollen sie, dass zukünftig auch keine auch keine anderen Personalvertreter die Kollegenschaft bei Großeinsätzen verpflegen dürfen.

Keine Verpflegung durch BM.I

Würde das Bundesministerium für Inneres (BM.I) seine Beamten ausreichend bei Einsätzen mit Verpflegung unterstützen, hätte die AUF ohnehin nie ausrücken müssen. Es stelle sich die Frage, ob der neue Innenminister zukünftig jene Verpflegungs-Maßnahmen setzen wird, die zuvor von Personalvertretern übernommen wurden.  Herbert dazu:

Die Verpflegung, die wir an die Kolleginnen und Kollegen verteilt haben, wurde mit Mitteln aus dem Budget der Personalvertretung bezahlt. Man darf gespannt sein, ob dieser Mehraufwand nun von Mitteln des öffentlichen Budgets bezahlt wird.

Außerdem erinnert er an die rechtliche Komponente, konkret das Bundes-Personalvertretungsgesetz. Darin heißt es:

Aufgaben der Personalvertretung

2. (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

(2) Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatze leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.

(3) Der Aufgabenbereich anderer gesetzlicher und auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender Berufsvereinigungen (z.B. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) wird durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

Herbert weiter:

Man plant offenbar die gesetzlichen Möglichkeiten der Personalvertretung massiv einzuschränken. Das sehe ich mir an, ob Schwarz-Grün das rechtstaatlich auch so durchbringen wird.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass der neue Innenminister mittels Verordnung festlegen könnte, dass ein Exekutivbeamter keine Versorgung durch die Personalvertretung annehmen dürfe. Alles in allem sehr bedenkliche Schritte, die klar darauf abzielen, den positiven Einfluss von AUF und FSG zurückzudrängen – allerdings klar auf Kosten der Polizistinnen und Polizisten.

Unter Kickl undenkbar

Und Werner Herbert hält abschließend fest, dass Forderungen, wie sie nun im Regierungsprogramm beschrieben werden, bei einem Innenminister Herbert Kickl undenkbar gewesen wären. Ganz im Gegenteil. Kickl hat sogar persönlich bei Versorgungseinsätzen Flagge gezeigt, wie auch das Bild belegt.

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