Im Sinne des Rechtsstaates und der Vertretung jener Mitbürger, die ihre eigenen Angelegenheiten wegen Krankheit oder Alter nicht mehr selbst besorgen können, ist die Einrichtung des Sachwalters eine rechtspolitisch sinnvolle Lösung. Ob zur Aufrechterhaltung dieses Rechtsinstitutes allerdings eine weitläufige und kostspielige Vereinsförderung, wie sie derzeit herrscht, sinnvoll und angebracht ist, bleibt dahingestellt.