Die inhumanen „Beneš-Dekrete“ sind in unserem heutigen Europa nicht mehr zu tolerieren und die Aufhebung dieser Dekrete ist für die beiden Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei nicht nur eine Verpflichtung vor der Europäischen Union, sondern sollte für beide Staaten eine Frage des Anstandes und der Achtung vor menschlichem Leben sein. Die Vertreibung der deutschen und altösterreichischen Bevölkerung, aber auch der ungarischen Minderheit war keine „versehentliche und unkontrollierbare“ Reaktion des tschechoslowakischen Volkes, wie es heute dargestellt wird, sondern eine von langer Hand geplante Aktion gegen die altösterreichischen Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien. Die Vertreibungsverbrechen wurden durch Aufrufe der Exilregierung aus London systematisch vorbereitet und durch die sogenannten „Beneš-Dekrete“ rechtlich abgesichert. Hier seien nur zwei Aufrufe von vielen genannt: Weiterlesen...