Der Europarat wird immer wieder von Fragen bewegt, die scheinbar im Kerninteresse Europas stehen. Beispielsweise war in der letzten Zusammenkunft der parlamentarischen Versammlung die absolute Angleichung der Geschlechter ein so wichtiges Thema, dass Mitgliedsländer ihre Mittel dafür zur Verfügung stellen sollen, Menschen mit gesonderten sexuellen Bedürfnissen den ihnen wohl zustehenden Schutz zu beschaffen. An die Beschlüsse des Europarats sind keine Rechtsfolgen geknüpft, weshalb sie an sich getrost ignoriert werden könnten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich viele gesellschaftspolitische Phantasien von dieser Spielweise relativ schnell in wirklich entscheidungsbefugte Gremien der Europäischen Union verlagern. Weiterlesen...