Zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, wurde ein ehemaliger Hundeausbilder im Jahr 2007 verurteilt, der in den Jahren 2005 und 2006 ein damals minderjähriges Mädchen fünf Mal vergewaltigt hatte. Wie das Oberlandesgericht Linz nun aber entschied, muss der rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger jedoch keinen einzigen Tag seiner Haftstrafe absitzen. Nachdem die unbedingte Haftstrafe auf nur sechs Monate reduziert wurde, darf der Verbrecher diese Zeit mit elektronischer Fußfessel zu Hause verbringen.