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28. Mai 2013 / 09:00 Uhr

EU-Kommission bezweifelt Armutsmigration innerhalb der EU

Unter der Regie des deutschen Innenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) beklagten vier EU-Mitgliedstaaten in einem Brief an die irische EU-Präsidentschaft die massenhafte Zuwanderung aus anderen Unionsstaaten durch Menschen, die nur das Ausnutzen des Sozialsystems im Sinn haben. Das Anliegen der Bescherdeführer: Sie wollten von der EU Vorschläge zur besseren Bekämpfung dieses oftmals organisierten Sozialbetrugs hören, unter dem insbesondere in Deutschland zahlreiche Gemeinden leiden.

EU verlangt Statistik über Betrugsfälle

In dem Schreiben, das auch Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) unterzeichnet hat, wurde um die rechtliche Klarstellung sowie weitere Vorgehensweisen gegen Sozialleistungsbetrug gebeten. “Wir erklären uns mit Deutschland und anderen Staaten hier solidarisch, auf dieses Problem aufmerksam zu machen”, begründete Mikl-Leitner ihre Unterschrift.

Geantwortet hat jetzt die EU-Kommission, die den Brief eigentlich nur in Kopie bekam. Und wie üblich werden die Probleme einfach weggeleugnet. Man bezweifelt, dass es Sozialbetrug durch Zuwanderer aus anderen EU-Staaten massenhaft gebe. In ihrem Antwortschreiben betonen die zuständigen Kommissare Viviane Reding (Justiz), Laszlo Andor (Arbeit) und Cecilia Malmström (Inneres) demgegenüber die Wichtigkeit der Personen-Freizügigkeit in der Europäischen Union und bezweifeln eine vermehrte Armutseinwanderung in Mitgliedstaaten. Für dieses Phänomen würde man “Zahlen und Fakten” brauchen, so die EU-Kommissare.

Wiedereinreise sollte nicht mehr möglich sein

Welche Belege noch ausständig sind, ist angesichts beinahe täglicher Pressemeldungen unklar. Erst vor wenigen Tagen wurde ein millionenschwerer Sozialbetrugsfall durch Bulgaren in den Niederlanden bekannt. Die Hauptforderung der vier Mitgliedstaaten – neben Deutschland und Österreich noch die Niederlande und Großbritannien – besteht darin, ein wirksames Wiedereinreiseverbot für Sozialbetrüger, oftmals Romagruppen, zu erwirken. Nach derzeitiger Rechtslage könne man die “Sozialtouristen” zwar ausweisen, jedoch nicht daran hindern, jederzeit wiederzukommen.

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