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27. November 2011 / 21:38 Uhr

EU-Richtlinie will Haarefärben erst ab 16 erlauben

HaarfarbeDer Apparat der Europäischen Union nutzt jeden noch so einzigartigen Unglücksfall, um durch seine Regulierungswut die Bürger noch weiter zu entmündigen. So auch im Falle der 17-jährigen Tabatha McCourt aus Großbritannien, die sich zuhause ihre Haare färben wollte. Sie erlitt eine schmerzhafte allergische Reaktion, brach zusammen und starb. Dies nimmt die EU als Anlass, die Sicherheitsbestimmungen des Haarefärbens zu erhöhen.

Haarfarbe

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Für Jugendliche unter 16 will die EU das Färben der Haare verbieten.
Foto: reutC / flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Kinder unter 16 Jahren sollen laut der neuen Richtlinie nicht mehr mit Haarfärbemittel in Kontakt kommen. Jede im Handel erhältliche Packung muss ab 31. Oktober 2012 die Aufschrift "Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt" tragen. Auch Frisöre dürfen nur noch Personen über 16 die Haare färben. Führen sie keine Ausweiskontrolle durch, können sie für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden.

Schuld daran ist die Chemikalie PPD (p-Phenylendiamin), die in den meisten Haarfärbemitteln enthalten ist und in seltenen Fällen zu schweren allergischen Reaktionen führt. Deshalb empfehlen die meisten Kosmetikhersteller auch, vor der Anwendung einen Allergietest an der Haut durchzuführen. Diese potentielle Gefahr ist für die EU Grund genug, sämtliche Jugendliche vom Haarefärben abhalten zu wollen. „Ab einem Alter von 16 Jahren ist man reif genug, um mögliche Risiken und und die typverändernden Effekte in diesem Bereich eigenverantwortlich einschätzen zu können“, lässt die EU den tausenden empörten 15-Jährigen Europas ausrichten. Doch gerade die Jugendlichen, die sich selbst gerne immer wieder neu definieren, empfinden die neue Richtlinie als massiven Einschnitt in ihre persönlichen Freiheiten. Vorerst wird sie zumindest niemanden davon abhalten, sich ihre Haare zu Hause zu färben – wenn beispielsweise die Eltern das Färbemittel im Supermarkt besorgen.


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