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15. Juni 2010 / 15:35 Uhr

Gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall verbessert Lage der Kinder

Annähernd jede zweite Ehe in Österreich wird geschieden. 2008 betrug die Scheidungsrate 47,8 Prozent, 1961 betrug sie nur 13,8 Prozent. Ein Großteil der 2008 geschiedenen Paare war kinderlos, doch waren immerhin 14.800 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Mit dem Scheidungsprozess beginnt für alle Betroffenen eine kritische Lebensphase. Die Hauptleidtragenden sind immer die Kinder.

Viele Scheidungen werden zu einem Krieg, bei dem die Kinder instrumentalisiert werden. Per Gerichtsbeschluss oft einem Elternteil zugeordnet und vom anderen bewusst entfremdet, wird das Trennungskind zum Trennungsopfer und jeder Beschluss zum „Wohle des Kindes“ ein Martyrium im sensiblen Lebensabschnitt.

Seit dem 1. Juli 2001 besteht in Österreich die Möglichkeit, die Obsorge beider Elternteile im Falle einer Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Die positiven Auswirkungen kommen allen Beteiligten zugute. Der Konflikt um die Elternrolle fällt weg; die getrennt lebenden Elternteile übernehmen qualitativ und quantitativ mehr Aufgaben und Verantwortung; die Alimente werden pünktlicher bezahlt. Besonders für das Kind wirkt sich die gemeinsame Obsorge überdurchschnittlich positiv aus. Die einzelnen Besuchstage werden um einen Monat pro Jahr erhöht, was einer Ausweitung um etwa 50 Prozent gleichkommt. Die Kontaktabbruchsrate hingegen wird um das zehnfache verringert gegenüber der alleinigen Obsorge durch Mutter oder Vater.

In dem am Montag präsentierten Familienbericht wird die positive Wirkung bestätigt. Die gemeinsame Obsorge verbessert die Lage der Scheidungskinder. Die Möglichkeit wird demzufolge laut Studien von 40 bis 54 Prozent der geschiedenen Paare genutzt. 75 Prozent der Hauptbetreuenden und 70 Prozent der getrennt lebenden Elternteile sind mit der Regelung zufrieden, bei alleiniger Obsorge sind es zwar 90 Prozent der allein sorgeberechtigten Elternteile, aber nur 30 Prozent der nicht sorgeberechtigten.

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Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland sieht das Kindschaftsrecht in Österreich allerdings nur eine freiwillige Inanspruchnahme der gemeinsamen elterlichen Obsorge aus. Somit ist die gemeinsame Obsorge kein gesetzlicher Regelfall nach einer Scheidung. Seit Jahren wird deshalb ein modernes, verantwortungsbewusstes, kind-zentriertes Scheidungsrecht in Form einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge, wie es in der Schweiz, Deutschland und Dänemark bereits gut funktioniert von namhaften Wissenschaftern und Vätervereinigungen, unterstützt von der FPÖ eingefordert. Eine Gruppe von Abgeordneten um Anneliese Kitzmüller und Norbert Hofer hat dazu auch eine Internet-Petition gestartet. Nur schwerwiegende Gründe, die dem Kindeswohl eindeutig entgegenstünden, rechtfertigten einen Entzug der Obsorge, lautet der gemeinsame Tenor.

Im Parlament findet am 24. Juni eine parlamentarische Enquete zu diesem Thema statt.

Foto: Andy Woerner

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