Österreichs Datenschutzkommission steht vor der Auflösung
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Datenschutzkommission, Datenschutz, Europäische Union, Landesverwaltungsgericht, Die Presse, Europäische Kommission, Werner Herbert, Harald Stefan, One-Stop-Shop, Werner Faymann, SPÖ, FPÖ
Foto: Tel0000 / Wikimedia
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JustizDurch die Europäische Union, aber auch durch die Einrichtung innerösterreichischer Landesverwaltungsgerichte könnte sich für Rechtssuchende in Sachen Datenschutz in unserer Republik in Zukunft einiges ändern. Ein Diskurs im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse vom 24.09.2012 hat dies nun gezeigt. Das künftige Datenschutzrecht der EU verlagert auf der Grundlage eines „One-Stop-Shop-Prinzips“ die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten an den Standort der Hauptniederlassung eines Unternehmens oder einer Institution. Rechtssuchende, die beispielsweise gegen ein internationales Unternehmen vorgehen wollen, müssten beispielsweise in Deutschland oder Großbritannien ihre Rechte verfolgen. Zudem bringt die Verlagerung von Datenschutzzuständigkeiten auf die Landesverwaltungsgerichte neue Unsicherheiten. Dies haben nun die beiden FPÖ-Abgeordneten Werner Herbert (Datenschutzsprecher) und Harald Stefan (Verfassungssprecher) zum Anlass genommen, eine parlamentarische Anfrage einzubringen.
One-Stop-Shop-Prinzip gefährdet Österreichs Zuständigkeit
Eine neue EU-Regelung bringt vor allem für internationale Unternehmen und Institutionen einen Vorteil. Betroffene Bürger können zwar weiterhin in ihrem Heimatland eine Beschwerde einbringen. Entschieden wird darüber jedoch am Ort der Hauptniederlassung des betroffenen Datenverarbeiters. Diesbezüglich ist ein eigenes „Zusammenarbeitsverfahren“ zwischen den jeweiligen Datenschutzbehörden vorgesehen. Wenn dies versagt, greifen wiederum Kompetenzen, die in einem sogenannten „Eskalationsprozess“ bis zur Europäischen Kommission führen.
Österreichische Datenschutzkommission steht vor Auflösung
Diese Neuregelung erwischt Österreich derzeit auf dem falschen Fuß. Durch die Einführung der Landesverwaltungsgerichte wird die Kompetenz der Datenschutzkommission auf diese neun verschiedenen Gerichtsbehörden verlagert. Die bisherige Datenschutzkommission wird aufgelöst. Die österreichischen Landesverwaltungsgerichte erfüllen jedoch die Anforderungen nicht, die der neue EU-Datenschutzrahmen an eine Datenschutzbehörde eines Mitgliedstaates stellt. Damit steht Österreich ab 2014 ohne Datenschutzbehörde da. Somit fallen alle Zuständigkeiten österreichischer Rechtsfälle an die Datenschutzbehörde der Hauptniederlassung des Unternehmens. Hier haken nun die beiden FPÖ-Politiker ein. Sie wollen vom dafür zuständigen Bundeskanzler Werner Faymann wissen, wie er Vorsorge treffen will, dass Österreich nicht in ein datenschutzrechtliches Zuständigkeitsloch fällt.









Kommentare
Datenschutzerklärung verlangen!
Verlangt von jeder Firma eine Datenschutzerklärung. Mit Pönale. Wer nicht darauf einsteigt, hat sicher etwas zu verbergen..Denn das kann man einklagen!
Wer noch immer nicht erkennt, daß die "Kummerln" am Werk sind
und die Zustände bald ärger als in der ehemaligen UdSSR sind, der ist auf allen drei Augen blind.
Stoppt sie jetzt, denn bald ist es zu spät. Welche Mächte am Werk sind, ist an der Tatsache zu erkennen, daß alle siebzehn Staaten des Euroraumes dem EMS zugestimmt haben.
Es sind diese kleinen aber fatalen Schritte wie ESM, Waffengesetz, Berufsheer, Datenschutz, Gesetzesflut, Mobilitätseinschränkung und und und und .... die unbemerkt und mit großer medialer Ablenkung über hochgespielte Nichtigkeiten und Anpatze den Untergang und die Versklavung einleiten.
Das Recht der standrechtlichen Erschießung bei EU-Ungehörigkeit hat schon seinen Grund und wurde von den gekauften Politheinis gegen unsere Verfassung abgesegnet.
Einfach zum Kotzen diese Bagage. Samt den Scheuklappenwähler.
Zu: Wer noch immer nicht erkennt ->
Hätten die Bürger die gleichen Rechte, wenn die Poitiker gegen das eigene Land agieren, dann wären keine heutigen Politiker mehr am Leben, denn sie würden (wären) standrechtlich erschossen (worden).
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