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7. Oktober 2012 / 18:21 Uhr

Österreichs Datenschutzkommission steht vor der Auflösung

Durch die Europäische Union, aber auch durch die Einrichtung innerösterreichischer Landesverwaltungsgerichte könnte sich für Rechtssuchende in Sachen Datenschutz in unserer Republik in Zukunft einiges ändern. Ein Diskurs im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse vom 24.09.2012 hat dies nun gezeigt. Das künftige Datenschutzrecht der EU verlagert auf der Grundlage eines „One-Stop-Shop-Prinzips“ die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten an den Standort der Hauptniederlassung eines Unternehmens oder einer Institution. Rechtssuchende, die beispielsweise gegen ein internationales Unternehmen vorgehen wollen, müssten beispielsweise in Deutschland oder Großbritannien ihre Rechte verfolgen. Zudem bringt die Verlagerung von Datenschutzzuständigkeiten auf die Landesverwaltungsgerichte neue Unsicherheiten. Dies haben nun die beiden FPÖ-Abgeordneten Werner Herbert (Datenschutzsprecher) und Harald Stefan (Verfassungssprecher) zum Anlass genommen, eine parlamentarische Anfrage einzubringen.

One-Stop-Shop-Prinzip gefährdet Österreichs Zuständigkeit

Eine neue EU-Regelung bringt vor allem für internationale Unternehmen und Institutionen einen Vorteil. Betroffene Bürger können zwar weiterhin in ihrem Heimatland eine Beschwerde einbringen. Entschieden wird darüber jedoch am Ort der Hauptniederlassung des betroffenen Datenverarbeiters. Diesbezüglich ist ein eigenes „Zusammenarbeitsverfahren“ zwischen den jeweiligen Datenschutzbehörden vorgesehen. Wenn dies versagt, greifen wiederum Kompetenzen, die in einem sogenannten „Eskalationsprozess“ bis zur Europäischen Kommission führen.

Österreichische Datenschutzkommission steht vor Auflösung

Diese Neuregelung erwischt Österreich derzeit auf dem falschen Fuß. Durch die Einführung der Landesverwaltungsgerichte wird die Kompetenz der Datenschutzkommission auf diese neun verschiedenen Gerichtsbehörden verlagert. Die bisherige Datenschutzkommission wird aufgelöst. Die österreichischen Landesverwaltungsgerichte erfüllen jedoch die Anforderungen nicht, die der neue EU-Datenschutzrahmen an eine Datenschutzbehörde eines Mitgliedstaates stellt. Damit steht Österreich ab 2014 ohne Datenschutzbehörde da. Somit fallen alle Zuständigkeiten österreichischer Rechtsfälle an die Datenschutzbehörde der Hauptniederlassung des Unternehmens. Hier haken nun die beiden FPÖ-Politiker ein. Sie wollen vom dafür zuständigen Bundeskanzler Werner Faymann wissen, wie er Vorsorge treffen will, dass Österreich nicht in ein datenschutzrechtliches Zuständigkeitsloch fällt.

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