Anwalt Zanger scheitert mit wirrer Anzeige gegen "FPÖ-Spinnennetz"
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Georg Zanger, KPÖ, Anzeigenexzess, Strafanzeigen, Tiroler Tageszeitung, Pro Sieben Austria News, Neue Vorarlberger Tageszeitung, Der Standard, Die Presse, Sat 1 Austria News, Falter, Puls 4, Kleine Zeitung, HC Strache, Hanno Settele, Barbara Rosenkranz, Martin Graf
Foto: Unzensuriert.at
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MedienMit einer ganzen Reihe an Anzeigen deckte der KPÖ-nahe Anwalt Georg Zanger am 19. Mai 2010 die Staatsanwaltschaft Wien ein. Unter anderem davon betroffen waren FPÖ-Obmann HC Strache, der Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, die niederösterreichische Landesrätin Barbara Rosenkranz sowie der ORF-Amerikakorrespondent Hanno Settele. Dazu kamen 52 weitere „Verdächtige“, viele von ihnen aus dem Umfeld der FPÖ, die Zanger ins Kriminal bringen wollte. Den Angezeigten warf er die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Verhetzung und Wiederbetätigung vor. Nun legte die Staatsanwaltschaft die Anzeigen nieder und stellte das Verfahren ein, da kein tatsächlicher Grund für eine strafrechtliche Verfolgung vorlag.
Fleißige Propagandisten für Zanger
Zangers Auftritt im Rahmen einer Pressekonferenz war damals reichlich skurril. Er saß vor einem selbst erstellten riesigen Spinnennetz und wunderte sich öffentlich, dass sich darin die Namen so vieler freiheitlicher Politiker befanden, nachdem er sie selbst hineingeschrieben hatte. Obwohl sich der ORF heftig gegen die Involvierung ihres Redakteurs wehrte, verfehlte Zangers Anzeigenflut ihre geplante Wirkung bei anderen heimischen Medien nicht. Neben dem Standard berichteten damals die Tiroler Tageszeitung, Die Presse, der Falter, die Kleine Zeitung, die Neue Vorarlberger Tageszeitung, die Pro Sieben und Sat 1 Austria News sowie Puls 4 prominent über die Strafanzeige des KP-nahen Anwalts. Dies hat nun zwei Jahre später medienrechtliche Konsequenzen.
Medien müssen über Einstellung berichten
Mit einer sogenannten „nachträglichen Mitteilung“ müssen die betroffenen Medien nun die seinerzeitige Berichterstattung korrigieren bzw. ergänzen. Mit einem Begehren zur Veröffentlichung dieser nachträglichen Mitteilung können die betroffenen Personen diese auch medienrechtlich durchsetzen und sich so gegen die unwahren Strafanzeigen wehren. Der Standard hat bereits reagiert und eine entsprechende Mitteilung unter dem Titel „Verfahren gegen Strache & Co eingestellt“ veröffentlicht.









Kommentare
Paranoia nenn man dise Krankheit,..
welche mit dem Glaubenshass des Koran vergleichbar ist.
Faschistoid eben.
Das Ganze hat System.
Wenn man sich das wirre Spinnennetz des Herrn Zanger ansieht, fällt auf das die Namen Küssel und Strache nebeneinander stehen, Zufall oder Falschheit auf alle Fälle rufschädigend. Ich hoffe der Club deckt den feinen Herrn mit Unterlassungsklagen ein, ist ja widerlich.
Standard
Scheinbar ein Medium, das einen " Arsch in der Hose" hat.
Gesetz
Ist eine Falsch-Beschuldigung nicht Strafbar?
Ja klar, das fällt unter
Ja klar, das fällt unter Verleumdung. Pech gehabt der Zanger, sein Problem, wenn er sich auf die "Beweise" eines Uwe Sailer stützt...
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