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22. November 2012 / 16:41 Uhr

Afghane: “Oh Frau mit knackigem Hintern, darf ich mal anfassen?”

Der Po sei kein Geschlechtsorgan. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft in Graz ein Verfahren wegen sexueller Belästigung gegen einen Afghanen ein, der einer 43-jährigen Frau ans Gesäß fasste. Der 37-jährige A.Y. hat laut Medienberichten die Radfahrerin mit seinem Drahtesel unsanft zum Anhalten gezwungen und gefragt: „Oh Frau mit knackigem Hintern, darf ich mal anfassen?“. „Sicher nicht“, entgegnete die Bankangestellte.

Der Mann nimmt das nicht ernst und macht es trotzdem. Er fängt damit nicht nur eine Ohrfeige ein, sondern auch eine Anzeige wegen sexueller Belästigung. Einige Wochen später bekommt die Dame einen Brief von der Bezirksstaatsanwaltschaft, in dem steht, dass das Verfahren gegen A.Y. „mangels Vorliegens des objektiven Tatbestandes“ eingestellt wurde. Die überraschende Argumentation: Schließlich habe keine geschlechtliche Handlung stattgefunden. Konkret steht im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

Eine geschlechtliche Handlung an einer Person nimmt vor, wer diese (sei es über die Kleidung) intensiv im Bereich des Geschlechtsorgans oder der (weiblichen) Brust (vom Opfer sinnfällig als Eingriff in die sexuelle Integrität empfunden und vom Ausprägungsstadium unabhängig) berührt oder wer sein Geschlechtsteil derart mit dem Körper des Opfers kontaktiert. Der immer wieder kolportierte seitliche Griff an die Gesäßbacke einer Person fällt jedenfalls nicht darunter.

Pograbschen fällt nur unter Anstandsverletzung

Der Hintern sei kein Geschlechtsorgan, daher liege der Tatbestand der sexuellen Belästigung hier nicht vor, so der Grazer Staatsanwalt Hansjörg Bacher in der Tageszeitung Die Presse. Ein Freibrief für Männer zum Pograbschen? Nicht ganz. Denn das Fassen an den Po würde den Anstand verletzen, für die die Polizei als Verwaltungsstrafbehörde eine Strafe verhängen könne.

Die betroffene Frau versteht die Welt nicht mehr. „Mein Körper gehört mir. Ich fühle mich sehr wohl sexuell belästigt“, klagt sie. Der Vorfall habe sie derart traumatisiert, dass sie sich seither in psychologischer Behandlung befinde. „Zudem ist dieser Mann kein unbeschriebenes Blatt. Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass ich nicht die Einzige bin, die von ihm belästigt wurde“, sagt die Grazerin. Die Presse fragte bei der Staatsanwaltschaft Graz nach und stieß tatsächlich auf eine weitere Anzeige vom November 2011 – ebenfalls wegen sexueller Belästigung. Damals warf ihm eine Frau vor, „obszöne Bewegungen“ gemacht und ihr „Ich will ficken, ich will ficken“ zugerufen zu haben. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, weil er keine geschlechtlichen Handlungen vorgenommen habe.

Der Afghane A.Y. darf sich mit seinen Übergriffen auf Frauen in Österreich also ziemlich sicher fühlen. Außer einer Ohrfeige von der Frau, der er an den Po fasste, hat er bisher keine Strafe ausgefasst. Aber auch dies empfand er als ungerecht, denn nach der "Watsch'n" flippte der Mann aus, schrie und bezeichnete die Grazerin als Schlampe. Schließlich sei er noch nie von einer Frau geschlagen worden.

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