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11. Dezember 2012 / 11:37 Uhr

Parlament beschäftigt sich mit Ute Bocks Vereinsgeschäften

Nun beschäftigt sich auch das Parlament mit den undurchsichtigen Vereinsgeschäften von Ute Bock rund um ihre Flüchtlingswohnprojekte. Anfang November 2012 war durch einen Bericht der Tageszeitung Kurier bekannt geworden, dass Bock in einen Haus in der Großen Sperlgasse im 2. Wiener Gemeindebezirk Wohnungen an sozial Bedürftige „untervermietet“ haben soll. Und dies, obwohl sie die ursprünglich leer stehenden Wohnungen von einem Immobilienunternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen hat. Der Unternehmer soll sogar die Betriebskosten zu Gunsten Bocks übernommen haben. Als er erfuhr, dass Hausbewohner an Bocks Verein Miete bezahlten, löste er die Zusammenarbeit. Die Wiener FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein interessiert sich nun bei Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) für Bocks Verhalten.

Im Zusammenhang mit den Vereinsaktivitäten von Ute Bock kam zu Tage, dass diese einem besachwalteten 74-jährigen einen unbefristeten Untermietvertrag gegeben haben soll.  Auf der Grundlage dieses Vertrags soll der alte Mann insgesamt 410 Euro monatlich an Bocks Verein bezahlt haben. Ein Teilbetrag von 110 Euro stammte aus dem Titel des Mietkostenzuschusses eigentlich von der Stadt Wien. Bock soll sich zwar nicht selbst bereichert haben, dafür aber die Stadt Wien für ein eigentlich gratis zur Verfügung stehendes Objekt indirekt um die Mietzinsbeihilfe geprellt haben.

Anstiftung zum Sozialbetrug steht im Raum

Da keine Miete vom eigentlichen Wohnungsbesitzer eingehoben wurde, lag lediglich eine Bittleihe (Prekarium) vor. Trotzdem habe Bock die dort wohnenden Menschen zum Sozialmissbrauch angehalten, damit diese um Sozialhilfe und Mietbeihilfe ansuchen, meint Belakowitsch-Jenewein in ihrer Anfrage. Nun stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um schweren Sozialbetrug handelt. Jetzt will Belakowitsch-Jenewein unter anderem wissen, wie viele Anträge auf Mietzinsbeihilfe von betreuten Personen des Vereins Ute Bock insgesamt gestellt wurden und ob die Staatsanwaltschaft die Gebarung von Bock untersucht. Für die Flüchtlingshelferin gilt die Unschuldsvermutung.

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