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31. Dezember 2012 / 19:48 Uhr

Zoophilie: Wenn die Stute auf den Freier wartet

Zoophile gibt es tatsächlich. Es sind Menschen, die Sex mit Tieren haben und sie sind in einem Verband namens ZETA organisiert. Sie kämpfen gerade dafür, ihre Neigung ausleben zu dürfen. Denn eben wurde in Deutschland ein Gesetz beschlossen, dass den sexuellen Kontakt mit Tieren unter Strafe stellt. Der Verein kündigte an, gegen dieses „Moralgesetz“ eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Wie berichtet, ist Zoophilie – auch Sodomie genannt – in Österreich erst seit 2005 verboten.

„Wer sexuelle Handlungen mit Tieren vornimmt, zwingt ihnen artwidriges Verhalten auf“, sagt der Vorsitzende des Agrarausschusses im Bundestag und Tierschutzexperte der FDP, Hans-Michael Goldmann. Sein Argument fand eine Mehrheit. Wer also in Zukunft mit einem Hund, Pferd oder einem Schaf seine sexuelle Befriedigung sucht, muss mit einem Bußgeld bis 25.000 Euro rechnen. Bisher konnte nach dem Gesetz nur verfolgt werden, wer „einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen zumutet. Sexueller Kontakt mit Tieren war bisher nicht strafbar. Der Paragraf 175b, der „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ unter Strafe stellte, wurde 1969 gestrichen. Paragraf 175, das war der Passus, der auch sexuelle Handlungen unter Männern verbot.

Partnerin "Cessy" ist eine achtjährige Schäferhündin

Die Gegner der Novelle des Tierschutzgesetzes steigen auf die Barrikaden. Das Bild des Widerstandes ist Michael Kiok, 52, der sich zur Sodomie öffentlich bekennt. Seit Wochen ist er mit seiner „Partnerin“ Cessy, einer achtjährigen Schäferhündin, in den deutschen Zeitungen abgebildet. Kiok fühlt sich sexuell zu den Tieren hingezogen. Der Universitäts-Bibliothekar aus Nordrhein-Westfalen schätzt, dass es 100.000 Gleichgesinnte in Deutschland gibt. Er kennt sich in der Szene gut aus, seit 1995 lebt er seine Neigung offen aus, kennt persönlich „etwa 100 Zoophile“. Er berichtet in den Medien von tagelangen Treffen auf einem Hof in Norddeutschland, die für viele „der Höhepunkt des Jahres“ waren. Was genau sich dort abgespielt hat, sagt er nicht.

Bei Pferden ist Gefahr zu groß, sich zu verlieben

Kiok ist Vorsitzender des Verbandes ZETA (Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung). Wenn der 52-Jährige von seinen Erlebnissen erzählt, klingt das ganz alltäglich. Nicht nur zu Hunden fühle er sich hingezogen, sondern auch zu Pferden. „Ich halte mich aber von Pferden fern“, sagt er in der Süddeutschen Zeitung, „die Gefahr, mich zu verlieben, ist einfach zu groß“. Früher, erzählt er weiter, habe er etwas mit einer Stute gehabt. Als Bibliothekar kann sich Kiok keine Pferde leisten. Eine Hündin zu halten, war da naheliegend.

Mit Homosexualität vergleichbare Orientierung

Der Mann glaubt, dass das neue Gesetz die Diskriminierung einer sexuellen Minderheit bewirke. Zoophile Menschen würden nun Angst haben müssen, dass sie gebranntmarkt werden und ihnen möglicherweise der tierische Partner von Amts wegen entzogen werde, „obwohl sie ihren Tieren kein Leid zufügen“. Prominente Schützenhilfe bekommt Kiok vom ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, der im Spiegel sagte: „Die Tatsache, dass solche Handlungen unanständig oder widerlich sind, reicht in einem liberalen Strafrecht nicht für ein Bußgeld oder eine Strafe aus.“ Andere Experten, darunter die Psychologin Marion Nasswetter, die in der Stellungnahme von ZETA zur Novelle des Tierschutzgesetzes zitiert wird, würden Zoophilie als eine mit Homosexualität vergleichbare sexuelle Orientierung bezeichnen. Daher, so ZETA, bestehe hier für zoophile Menschen des verfassungsmäßige Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, „solange durch das Ausleben der sexuellen Orientierung den Tieren weder Leid noch Schaden zugefügt wird“.

Man darf gespannt sein, ob diese Argumente für eine erfolgreiche Klage beim Verfassungsgerichtshof ausreichen werden.

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