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26. Dezember 2012 / 23:07 Uhr

Heimlich, still und leise: Polizeiverho?r de facto abgeschafft

Sie pressen uns unser Geld ab und verzocken es, sie überfremden unser Land auch mit islamistischen Imperialisten, sie bedrängen unsere Schulkinder mit Sex-Broschüren. Aber auch abseits des medialen Fokus zerstören die Sozialisten ganz gezielt unsere Gesellschaft.

Für den jüngsten Streich zeichnet Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek verantwortlich, die in der Bundesregierung auch für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Anstatt unsere wegen Personalmangels überforderten Polizisten nach der Grenzöffnung und der aus ihr resultierenden Kriminalitätsexplosion zu unterstützen, hat sie den gegenteiligen Weg beschritten. Gemeinsam mit den SP/VP-Gewerkschaftern handelte sie ein neues Dienstrecht aus, das einfach nur als kriminellenfreundlich bezeichnet werden kann.

Seelische Schmerzen beim Verhör – hat wohl jeder

Besonders belastend für die Ordnungshüter ist der neu eingeführte § 312a StGB (Strafgesetzbuch), der die Folter zum Inhalt hat. Er liest sich so:

§ 312a. (1) Wer als Amtsträger (also z. B. Polizist, Anm.) […] einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

In den Erläuterungen werden diese seelischen Qualen so beschrieben: andauernde oder sich wiederholende Schmerzen, Leiden oder Angstzustände, die mit einer erheblichen Beeinträchtigung des psychischen oder physischen Wohlbefindens verbunden sind. Welcher inhaftierte Täter fühlt sich schon wohl? Diese schwammige Formulierung würde auch auf Schüler zutreffen und bietet Kriminellen ganz neue Möglichkeiten. Besonders Anwälte der Asylbranche haben ja viel Erfahrung mit „Traumatisierungen“.

Für Polizisten gilt die Unschuldsvermutung nicht

Wenn der georgische Serieneinbrecher, der auf frischer Tat ertappt wurde, beinhart behauptet „Ich war nicht dort!“, so ist es nur menschlich, wenn der verhörende Beamte irgendwann mit der flachen Hand auf den Tisch schlägt und „Schluss jetzt mit den Lügenmärchen!“ ruft. Man sieht solche Szenen in jedem Tatort-Krimi. Durch die Neuerung kann es zur Anzeige gegen den Polizisten kommen. Diese geht automatisch an die Staatsanwaltschaft Wien. Ist der damit befasste Staatsanwalt links oder feig und meint, den Vorwurf der „Folterpolizei“ lässt er lieber von einem Gericht klären, wird – da Polizisten die einzige Personengruppe sind, für die die Unschuldsvermutung nicht gilt – der Betroffene automatisch suspendiert. Hat der ihm zugewiesene Richter einen großen Fall oder ist krank, dann geht der Polizist monatelang spazieren – bei einer Gehaltsreduktion um ein Drittel!

Kaum ein Polizist wird künftig seine Existenz riskieren, zumal er der einzigen Berufsgruppe angehört, die 2013 von einer Null-Lohnrunde betroffen ist. Auch das klassische Prinzip „Guter Bulle – böser Bulle“ (ein Verhörender macht energisch Druck, der andere, sanfte, „erntet“ das Geständnis), ist somit passé. Am Nikolaustag hat die künftige rot-schwarz-grüne Koalition für Verbrecher den Krampus abgeschafft.

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