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5. Feber 2013 / 09:06 Uhr

Finanzielle Unterstützung für österreichische Trafikanten bleibt ungewiss

Im Sommer und Herbst 2012 war in einer undurchsichtigen “Kommandoaktion” an einer Novellierung des Tabakmonopolgesetzes “herumgepfuscht” worden. Beteiligt war an dieser Novelle unter anderem ein großkoalitionäres Quartett aus Bundesgremialobmann Peter Trinkl (ÖVP-Wirtschaftsbund), Monopolgeschäftsführerin Tina Reisenbichler (ÖVP), dem Nationalratsabgeordneten Günther Stummvoll (ÖVP) und seinem Kollegen. Christoph Matznetter (SPÖ). Adressat war das Kabinett von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP). Herausgekommen ist ein sogenannter Strukturänderungsfonds der von vielen Trafikanten als “Sterbehilfe” qualifiziert wird. ÖVP und SPÖ machen den seinerzeitigen Solidaritätsfonds zum Stilllegungsfonds für Trafiken. Das führt den sozialen Auftrag ad absurdum und entzieht dem Tabakmonopol die Grundlage.

Finanzministerin Maria Fekter verfügt jedenfalls über keine Entscheidungsgrundlagen zu diesem Strukturfonds, der seit Jänner 2013 Unterstützung an die österreichischen Trafikanten ausschütten soll. So liegen dem Finanzministerium weder über die aktuelle Trafikstandortstruktur, noch über die durchschnittlichen Tabakumsatzzahlen bei Fachgeschäften und Verkaufsstellen “ausreichende Informationen” vor. Ebenso verhält es sich mit den Zahlen über die für Trafikanten so wichtigen “Nebenartikel” der Glücksspieleinnahmen, etwa Lotto-Toto-Umsätze. Dazu Fekter wörtlich: “Dazu liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine ausreichend detaillierten Informationen vor.”

Nichts Genaues weiß Fekter nicht

Nichts Genaues weiß man vor allem über den Strukturfonds und seine konkrete Organisation und Finanzgebarung, und das bei einem kolportierten Aufkommen von rund zwölf Millionen Euro. Fekter gibt sich, befragt nach der konkreten Vorgangsweise, uninformiert und ahnungslos zugleich:

Dies ist derzeit nicht abschätzbar, da jede Schließung auf einer individuellen Entscheidung der einzelnen Trafikinhaberin beziehungsweise des einzelnen Trafikinhabers beruht und diese nicht vorhergesehen werden kann. Die genauen Kriterien für den Strukturänderungsfonds werden in der noch zu erlassenden Strukturfondsordnung auf Basis der vom Nationalrat beschlossenen Vorgaben festgelegt werden. Die Kriterien, nach denen Mittel aus dem neuen Strukturfonds ausbezahlt werden, stehen noch nicht fest. Es ist allerdings aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen klar, dass die Gesamtsituation der jeweiligen Trafikantin beziehungsweise des jeweiligen Trafikanten in die Voraussetzung zur Gewährung von Mittel aus dem Strukturfonds berücksichtigt wird.

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