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6. März 2013 / 10:08 Uhr

Müllmänner nahmen zu viel Abfall mit: Drei Monate bedingte Haft

Reicht die Korruption in Wien nun auch schon bis zu den kleinsten Mitarbeitern der Stadt? Jedenfalls wurden einmal mehr Verfehlungen bekannt, nachdem drei Müllmänner von der MA48 wegen Amtsmissbrauchs zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Vergehen der drei Magistratsbediensteten: Sie haben zu viel Abfall mitgenommen. Der Gemeinde Wien soll dadurch ein Schaden von 1.751 Euro verursacht worden sein.

Unzensuriert.at hat schon mehrmals über Unzulänglichkeiten in dieser Magistratsabteilung berichtet. Ein Informant aus dem Kreis der “Orangen” erzählte diesem Medium beispielsweise, dass Mitarbeiter der 48er nebenbei ein Bordell betreiben oder während der Dienstzeit als Kellner arbeiten. Nachdem er als Zeuge dieser Vorwürfe aufgetreten war und die Misswirtschaft Bürgermeister Häupl schriftlich mitgeteilt hatte, wurde er fristlos gekündigt. Mehrmals hatte er darauf hingewiesen, dass es auch bei Abrechnungen Probleme gebe und sich Mitarbeiter mit nicht registrierten Müllbehältern, die sie für Hausinhaber quasi schwarz entleeren, ein Körberlgeld dazu verdienen würden.

“Müll-Spione” der MA48 filmten heimlich

Genau um die zuletzt erwähnte Tat ging es nun bei dem Drei-Mann-Team auf der sogenannten 018-Tour. Sie waren für den Abtransport des Restmülls zuständig. Doch eines Tages ging eine anonyme Anzeige ein. Darin wurde behauptet, die Männer würden sich gegen Trinkgeld und Essenseinladungen auch um den Inhalt von Biomüll-Behältern kümmern, die vor bestimmten Gewerbebetrieben abgestellt waren. In diesem Fall rückte die interne Revision der MA 48 aus. Das Team wurde professionell überwacht und heimlich mit der Kamera gefilmt. Die “Müll-Spione” stellten fest, dass in einer Gärtnerei Kartonagen und Verpackungsmaterial mitgenommen und zum Restmüll geschmissen wurden.

“Gefälligkeit” als Motiv der Angeklagten

Man habe “aus reiner Gefälligkeit” den gesamten Müll aufgeladen, betonte einer der Angeklagten. Außerdem habe man sich den Zeitaufwand sparen wollen, die Extracontainer zu melden. “Ich glaube, dass der Großteil der Kollegen so arbeitet”, gab einer der Spion-Müllmänner zu bedenken. Dem Richter war dieses Argument aber für einen Freispruch zu wenig. Bei der Strafbemessung machte das Gericht trotz Verurteilung deutlich, dass es sich um keine besonders gravierenden Verfehlungen gehandelt habe. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren machte das Gericht vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch: Die Müllmänner erhielten je drei Monate bedingt. Das Strafausmaß wurde von den Beschuldigten akzeptiert. Das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung abgab.

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