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26. März 2013 / 19:31 Uhr

“Missverständnis” – 46-fach vorbestrafter Pädophiler kam frei

Im Dezember 2012, kurz vor Weihnachten, wurde ein 46-fach vorbestrafter Triebtäter vom Wiener Straflandesgericht vorzeitig entlassen worden. Der Triebtäter hatte sich bereits mehrfach quer durch Österreich an Kindern und Jugendlichen vergangen, zuletzt war er 2007 vom Straflandesgericht Innsbruck zu vier Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Ein Gutachterstreit bewirkte jedoch die vorzeitige Entlassung des Mannes, der postwendend wieder zum Straftäter wurde.

Trotz negativer Gutachter-Stellungnahme vorzeitig entlassen

Im aktuellen Strafprozess ging der Gerichtsgutachter von einem “Missverständnis” im Zuge des Entlassungsverfahrens im Dezember 2012 aus. Obwohl eine ausdrücklich negative Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter  vorlag, war der abnorme Straftäter freigelassen worden. Ein zweites Gutachten war zu einem anderen Schluss gekommen und die Justizverwaltung entließ den Triebtäter daraufhin einfach.

Am 21. Dezember entlassen, am 27. Dezember straffällig

Am 21. Dezember 2012 war der Häftling entlassen worden, bereits am 27. Dezember machte er sich in der Nähe der Lugner-City in Wien an zwei Buben im Alter von neun und elf Jahren heran und vollzog mit ihnen gleichgeschlechtliche Handlungen. Als er dies am 3. Jänner 2013 auch mit zwei 14-jährigen Burschen versuchte, riefen diese die Polizei und es klickten die Handschellen. Nun wurde der Mann neuerlich zu sieben Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt – und bleibt dort jedenfalls so lange, bis vielleicht der nächste “Irrtum” passiert.

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