Manche Tatsachen, so unschön sie in den Augen von linken Gesinnungsgenosen auch sind, lassen sich einfach nicht leugnen. So auch der brutale Überfall auf eine Taxilenkerin in Vorarlberg im Vorjahr – verübt von einem offensichtlichen “Südländer”. Die Kronen Zeitung berichtete über das Vorgehen des tatverdächtigen Ausländers und wählte dabei klare Worte für dessen Beschreibung. Der Presserat übt nun schwere Kritik an der Berichtserstattung.
Weil die Krone sich die Wertung erlaubte, den Täter als “südländisch” zu beschreiben – was ohnehin meist eine Verleumdung von Italienern und Spaniern und eine Ablenkung von Türken, Arabern oder Afrikanern ist – und den Zusatz beifügte, dass dieser “einer von hunderten kriminellen Ausländern (sei), die unsere Heimat unsicher machen”, sprach der Presserat eine Rüge aus. Die Kronen Zeitung ist allerdings gar nicht Mitglied im Presserat, der sich als “moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich” versteht, “die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient”.
Diskriminierung gegen die Nation der “Südländer”
Die Kontrollinstanz erklärt, es liege eine in ihrem Ehrenkodex beschriebene “Diskriminierung aus nationalen Gründen” vor. Dies wird so begründet:
Die Formulierung schürt Vorurteile, Personen mit südländischem Aussehen seien grundsätzlich kriminell und gefährden die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Der xenophobe Unterton des Beitrags ist deutlich zu erkennen.
Die Schuldigen selber hatten kein Interesse, am Verfahren teilzunehmen. Der Standard hingegen berichtete sogleich aufgebracht über die Berufskollegen.
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