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5. November 2013 / 18:55 Uhr

Inseraten-Affäre: Faymann und Ostermayer kommen ungeschoren davon

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), Staatssekretär Josef Ostermayr (SPÖ) und andere Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue und der falschen Zeugenaussage eingestellt, teilte sie per Aussendung mit. Dabei ging es um den Vorwurf, Faymann habe sich in seiner Zeit als Infrastrukturminister (2007/08) mit teuren Inseratenkampagnen die Gunst des Zeitungsboulevards erkauft und die Rechnungen dafür von ÖBB und ASFINAG bezahlen lassen.

Dass es gegen den Bundeskanzler und gegen den Staatssekretär keine Anklage geben wird, war vorauszusehen. Wenige Tage zuvor schon wurde Infrastrukturministerin Doris Bures in einer anderen Inseraten-Causa vom Untreue-Vorwurf freigesprochen. Nun fehlt nur noch die “weiße Weste” für Nikolaus Berlakovich von der ÖVP, dem – wieder bei einer anderen Inseraten-Geschichte in Zusammenhang mit der Bauernzeitung – sogar illegale Parteienfinanzierung vorgeworfen wird. Dann wären alle Regierungsmitglieder reingewaschen.

Umgedrehter Zeuge und Leasingmitarbeiter

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in der Faymann-Ostermayer-Causa ist zur Kenntnis zu nehmen, aber es muss gestattet sein, diese zu hinterfragen. Otto Normalverbraucher wird sich nämlich wundern, warum folgende Punkte bei der Entscheidung offenbar keine Rolle spielten.

Im September 2011 bestritt Josef Ostermayer in der ZiB2 nicht, sich im Wiener Stadtwirt mit dem damaligen ÖBB-Direktor Martin Huber getroffen zu haben. Dort soll Ostermayer laut einem Kurier-Bericht “einige Millionen für den Werner” gefordert haben. Huber tätigte diese Aussage angeblich bei seiner Einvernahme und Ostermayer dementierte diese Behauptung im ORF nicht, konnte sich daran aber nicht mehr erinnern.

Marc Zimmermann, früher Kommunikationschef der ASFINAG, wies in einem Aktenvermerk darauf hin, dass er von Alois Schedl, damals Bereichsleiter und heute selbst Vorstand, ersucht worden sei, “als Ansprechpartner für Medienkooperationen zu fungieren, die das Kabinett von BM Faymann initiiert”. In dem Aktenvermerk wird weiters behauptet, dass “seitens des Kabinetts von BM Faymann” bereits Kooperationen geschlossen worden seien, und zwar mit den Tageszeitungen Österreich (1 Seite) und Kleine Zeitung (16-Seiten-Strecke), dem Magazin Gewinn (2 Seiten) und der Publikation Life, einer Beilage der Gratis-Zeitung Heute (8-Seiten-Strecke). Später sagte Zimmermann aus, dass es keine “Beauftragung” durch das damalige Infrastrukturministerium von Faymann gab. Der “umgedrehte Zeuge” landete alsbald  beim roten Echo-Medienhaus.

Der Kurier deckte im März 2012 auf und zitierte aus dem Ermittlungsakt, dass für die “interne Bearbeitung” der ÖBB-Inserate für die Kronen Zeitung drei Leasingmitarbeiter eingestellt wurden. Jedoch verweigerte der Vorstand der zuständigen ÖBB-Tochter die Bezahlung dieser ÖBB-kritischen und Faymann-freundlichen Werbetexter. Dies gehe, so der Kurier in seinem Artikel, aus einer vorliegenden Mail der untersuchenden Staatsanwältin Ursula Kropiunig hervor. Auch die damals zuständige ÖBB-Vorstandsdirektorin bestätigte gegenüber dem Kurier ihre Zeugenaussage: “Das Verkehrsministerium hat bezahlt. Die Kosten sind uns refundiert worden.”

Faymann schwänzte U-Ausschuss

Drei Punkte, die zumindest zum Nachdenken anregen und die dem Kanzler eine Vorladung in den Korruptions-Untersuchungsausschuss einbringen sollten. Dort ist er aber nie aufgetaucht – SPÖ und ÖVP warfen sich schützend vor ihn und ersparten Faymann den Weg ins Parlament, wo er – anders als gegenüber den ermittelnden Behörden – die Wahrheit sagen hätte müssen. Bei all diesen Ereignissen dürfte es den Österreichern wohl schwer fallen zu verstehen, warum Faymann und Ostermayer juristisch ungeschoren davonkommen.

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