Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

26. November 2013 / 20:00 Uhr

FPÖ setzt Initiative gegen steirischen Pflegeregress

Obwohl SPÖ und ÖVP während der laufenden Koalitionsverhandlungen alles tun, um die Parlamentsarbeit zu behindern, lässt sich die FPÖ mit ihren Initiativen nicht bremsen. Bereits in der konstituierenden Sitzung des Nationalrats am 29.10.2013 hatte FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer, gleichzeitig Dritter Nationalratspräsident, einen Initiativantrag zur Abschaffung des Pflegeregresses im Bundesland Steiermark eingebracht. Am 22.11.2013 kam es zur ersten Lesung dieser parlamentarischen Initiative. Die rot-schwarz regierte Steiermark unter Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) und seinem Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) ist das einzige Bundesland, in dem es noch einen gesetzlichen Regressanspruch gegen Familienangehörige gibt.

Pflegeregress bedeutet die teilweise Rückforderung von Kosten für einen Pflegeheimplatz, die von Land und Gemeinden zwischenzeitig übernommen werden, wenn der Kostenaufwand der Pflege im Heim höher ist als die Einkünfte der dort gepflegten Person. Regresspflicht besteht bei Unterbringung im Heim und zivilrechtlicher Unterhaltspflicht.

Mit Konsumentenschutzgesetz Pflegeregress abschaffen

Der Verfassungsgerichtshof hat am 24.10.2013 seine Entscheidung zum steirischen Pflegeregress veröffentlicht und darin die Verfassungskonformität bestätigt. Dies geschah allerdings mit dem Zusatz, dass im Einzelfall geprüft werden müsse, ob die Regresspflicht besteht. In der Steiermark sind mit Stand Ende August 2013 insgesamt 5.135 Personen regresspflichtig mit durchschnittlich 160 Euro Leistungspflicht im Monat. Durch den Regress besteht eine klare Ungleichbehandlung zwischen pflegebedürftigen Menschen mit Kindern und pflegebedürftigen Menschen ohne Kinder.

Die FPÖ tritt gegen diese Ungleichbehandlung auf. Menschen mit und ohne Kinder müssen im Falle von Pflegebedürftigkeit gleich behandelt werden. Um dies auch gegen die widerspenstige rot-schwarze Landesregierung in Graz durchzusetzen, wurde eine Novelle zum Konsumentenschutzgesetz beantragt, die in einer Verfassungsbestimmung folgendes festlegen möchte: “Ein pflegekostenbezogener Regress gegenüber Angehörigen der zu pflegenden Personen ist unzulässig.”

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link