Nun droht eine neue Einwanderungswelle ins Sozialsystem Deutschlands. Das Landessozialgericht für das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass EU-Ausländer auch dann einen Rechtsanspruch auf Hartz IV haben, wenn sie sich ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland befinden. Dies ist das Ergebnis eines Verfahrens, das eine rumänische Familie, die in Gelsenkirchen aufhältig ist, angestrengt hatte. Sie bestritt ihren Unterhalt zum Teil aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und deutschem Kindergeld.
Ihren Hartz IV-Anspruch hatte das Job-Center der Agentur für Arbeit ursprünglich abgelehnt. Begründung: Ausländer, deren Aufenthalt sich allein zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland ergebe, hätten keinen Anspruch auf Grundsicherung. Dies kippte das Gericht in Nordrhein-Westfalen nun wegen “Europarechtswidrigkeit”.
Hans Werner Sinn schlägt Alarm wegen Migrationswelle
Der Wirtschaftswissenschaftler Hans Werner Sinn aus München schlägt Alarm im Zusammenhang mit diesem neuen Judikat, das die Schleusen in den deutschen Sozialstaat öffnet. Sinn sieht eine neue Migrationswelle auf Deutschland zurollen – vor allem aus Rumänien und Bulgarien. Als Ausweg sieht er die Einführung eines sogenannten “Inklusions-Prinzips”, wonach EU-Ausländer in Deutschland lediglich Leistungen in der Höhe erhalten dürften, die ihnen auch in ihren Heimatländern zustünde. Damit wäre die Attraktivität als Einwanderungsland mit einem Schlag reduziert.
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