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11. Dezember 2013 / 09:00 Uhr

Gesetzespfusch rettet die SPÖ vor Strafzahlung

Der sogenannte Parteien-Transparenzsenat hat entschieden, dass die SPÖ für ihre Wahlplakate keine Strafe zahlen muss. Das Urteil war wenig überraschend. Erstens sitzt dieser Senat im Bundeskanzleramt, zweitens ist die Gesetzeslage für die Parteien- und Wahlkampffinanzierung unklar. Die SPÖ wurde angezeigt, weil sie Wahlplakate vom Parlamentsklub finanzieren ließ.

Die SPÖ kam ohne Strafzahlungen davon, weil der Senat diese Finanzierung als “Sachspende” ansah. Diesbezügliche Regelungen, wie mit Sachspenden Dritter umzugehen ist, sind nicht eindeutig. Komisch in diesem Zusammenhang ist nur, dass die Roten nach der Kritik an der Plakatfinanzierung durch den Parlamentsklub alle Kosten für die Plakate durch die Partei übernommen haben. Quasi ein Schuldeingeständnis.

Gesetz ist völlig unzureichend

Die Freiheitlichen kritisieren den Freispruch der SPÖ durch den Transparenzsenat. Grund dafür sei nach Ansicht der Blauen das unzureichende Gesetz zur Parteienfinanzierung: Die nun vorliegenden Entscheide würden zeigen, dass es sich damals um einen “Gesetzespfusch par excellence” gehandelt habe, sagt FPÖ-Klubdirektor Norbert Nemeth. Der Parteientransparenzsenat habe festgestellt, dass das Gesetz derart unbestimmt sei, dass es keine taugliche Grundlage für eine Bestrafung darstelle.

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