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23. Jänner 2014 / 10:00 Uhr

Extremistischer Deutsch-Türke rechtfertigt Messerattacke mit Koran

Ein Deutsch-Türke musste sich jüngst in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht verantworten. Im Mai 2012 hatte er eine Messerattacke gegen insgesamt drei Polizisten bei einer Kundgebung der Bürgerbewegung Pro NRW verübt. Die drei Sicherheitspolizisten erlitten zum Teil schwere Verletzungen mit noch heute bestehenden gesundheitlichen Spätfolgen.

Der Täter war nach seiner Ausforschung vom Amtsgericht in Köln zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung argumentierte der Moslem nun mit dem Koran, das deutsche Grundgesetz und andere einschlägige deutsche Gesetze lehnte der islamistische Deutsch-Türke ab.

Radikaler Islamist argumentiert mit Koran gegen deutsches Recht

Bei der Neuverhandlung für seine blutige Messerattacke gegen die Polizisten warf der radikale Islamist Blätter mit dem Text des deutschen Grundgesetzes vor die Richterbank. Er argumentierte neuerlich, dass Pro NRW mit dem Hochhalten von Mohammed-Karikaturen den Propheten und damit alle Muslime beleidigt habe. Deshalb habe er das Recht, Gewalt gegen die Verursacher und auch die Polizei einzusetzen. Als Grundlage nannte der den Koran und die Scharia, die er als einzige Basis für sein Handeln anführte. Die Verhandlung wurde vertagt.

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