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EU

8. Feber 2014 / 19:33 Uhr

FPÖ für Herkunftslandprinzip bei Mindestsicherung für Ausländer

Durch die EU-Arbeitsmarktöffnung für Bulgaren und Rumänen wurde ein weiteres Tor in Richtung Einwanderung in den österreichischen Sozialstaat aufgemacht. Das Scharnier ist einmal mehr die sogenannte Mindestsicherung, die durch ihre umfassende Umschreibung des anspruchsberechtigten Personenkreises nahezu eine “Weltzuständigkeit” Österreichs zum Transfer an hier aufhältige Fremde formuliert.

Neben österreichischen Staatsbürgern einschließlich ihrer Familienangehöriger sind auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, EU-/EWR-Bürger, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige, Personen mit Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EG” oder “Daueraufenthalt-Familienangehörige” sowie Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung berechtigt, die sogenannte bedarfsorientierte Mindestsicherung zu kassieren. Ausgangswert für die Mindestsicherung ist die Ausgleichszulage, die etwa für Alleinstehende im Jahr 2014 immerhin 857,73 Euro monatlich beträgt.  

Massive Armutszuwanderung

In anderen EU-Ländern, wie etwa Deutschland, haben ähnliche Regelungen im Rahmen von Hartz IV dazu geführt, dass in massiver Art und Weise Armutszuwanderung aus Rumänien, Bulgarien, der Slowakei, Polen, Tschechien, Ungarn, Kroatien oder Slowenien – sehr oft aus der Volksgruppe der Roma – stattgefunden hat. Der Berliner Stadtteil Neukölln bzw. die Ruhr-Städte Dortmund und Duisburg wurden schon 2013 von sozial Bedürftigen aus Bulgarien und Rumänien geradezu überschwemmt.

In Bulgarien und Rumänien liegen die Lebenshaltungskosten bei weniger als 50 Prozent der in Österreich geltenden Kostenstruktur. Viele Sozialstaats-Zuwanderer schicken deshalb noch Geld in ihre Heimatländer, das sie sich hier durch einen Kurz-Aufenthalt erworben haben. Die FPÖ hat in der Jänner-Sitzung des Nationalrats durch ihren Sozialsprecher Herbert Kickl einen Antrag eingebracht, der das Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung umsetzen soll. Fremde bekämen nur dann etwas, wenn auch Österreicher in den dortigen Staaten eine Leistung erhalten würden. Gleichzeitig ist der Anspruch mit den im Heimatland tatsächlich ausbezahlten “Mindestsicherungen” gedeckelt.

Warum das Herkunftslandprinzip eine vernünftige Lösung gegen die Armutsmigration ist, können Sie auch im FPÖ-TV-Magazin (ab 05:58) sehen:

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