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2. April 2014 / 22:00 Uhr

Grüne wollen Straffreiheit für das Gutheißen von Gewalt

Zufall oder nicht? Im Justizausschuss haben die Grünen gefordert, dass der § 282 Abs. 2 StGB fallen soll. Jener Paragraph bezieht sich auf den Tatbestand der “Gutheißung mit Strafe bedrohten Handlung”, der dem aktuell dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser zum Verhängnis werden könnte. Steinhauser hat vor einigen Wochen eine Attacke Linksextremer gegen einen Tross der Freiheitlichen Arbeitnehmer auf Facebook wohlwollend kommentiert. Seine Entschuldigung fiel eher halbherzig aus. Von der FPÖ gab es dazu eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und eine parlamentarische Anfrage.

Dass die Grünen nun auf ein Ende des § 282 Abs. 2 StGB drängen, kommentierte der freiheitliche Abgeordnete und Rechtsanwalt Johannes Hübner wie folgt: “Den Grünen geht es nicht um Meinungsfreiheit, sondern um Straffreiheit ihrer eigener Hassprediger und Anheizer. Sie wollen nur, dass sie weiter ungestraft Gewaltaufrufe gegen Andersdenkende unterstützen können!”

FPÖ gegen grüne Forderung

Nicht nur Steinhauser, sondern auch der Obmann des Vereins Asyl-in-Not, Michael Genner, könnte der Grund der Grünen für diesen Vorstoß sein. Genner wurde angezeigt, weil er den Tatbestand der Schlepperei hinterfragt und darauf hingewiesen habe, dass Fluchthelfer, die Menschen die Flucht vor Verfolgung, Folter und Mord ermöglichen “sozial nützliche Arbeit” verrichten würden. Genner kam mit einem blauen Auge davon. Dank einer Weisung kam es zu keiner Verurteilung. Die FPÖ hat die Forderung der Grünen abgelehnt. Wie wäre es wohl umgekehrt? Wie würden die Grünen reagieren, täte ein Freiheitlicher Gewalt gegen Linke gutheißen? So schnell könnte man gar nicht schauen, wäre der § 282 Abs. 2 StGB wohl massiv verschärft.

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