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22. April 2014 / 16:00 Uhr

BAWAG bekommt Problem mit Datenschutzbehörde

Neue Gewitterwolken könnten sich über der BAWAG-PSK zusammenbrauen. In einer parlamentarischen Anfrage hatte der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Heinz-Peter Hackl den zuständigen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) befragt, warum die BAWAG-PSK ihre Sparvereinskunden nach der Sozialversicherungsnummer fragt, obwohl sich diese ohnehin durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren müssten.

Hundstorfer gibt sich über die Angelegenheit vorerst unwissend:

Weder durch Beschwerden von KonsumentInnen noch durch öffentliche Berichte oder sonstige Mitteilungen war meinem Ressort bis jetzt bekannt, dass Bankinstitute neben der Legitimation durch ein öffentliches Dokument auch die Sozialversicherungsnummer abfragen.

Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf scheint gegeben

Trotz zugegebener ministerieller Uninformiertheit scheint im Ministerium datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf erkannt worden sein. Dies unterstützt sogar der rote Minister bei der Ex-Gewerkschaftsbank, deren Eigentümervertreter er einst war. Hundstorfer möchte sogar die Datenschutzbehörde gegen die BAWAG in Stellung bringen:

Was die Zulässigkeit der Erhebung der Sozialversicherungsnummer betrifft, sei auf § 6 Abs 1 Zi 2 und 3 DSG 2000 verwiesen, wonach “Daten nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke ermittelt . und nur – soweit sie für den Zweck der Datenanwendung wesentlich sind – verwendet werden dürfen. [.]

Da bis jetzt keinerlei diesbezügliche Beschwerden an mein Ressort herangetragen wurden, sind wir bis jetzt nicht tätig geworden. Wir werden aber den gegenständlichen Sachverhalt an die zuständige Datenschutzbehörde weiterleiten. [.]

Grundsätzlich besteht aus meiner Sicht keine Notwendigkeit der Abfrage der Sozialversicherungsnummer durch die Bankinstitute.

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