Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

14. Mai 2014 / 16:31 Uhr

Skinhead-Reportage: ORF-Mann Moschitz blitzt mit Klage gegen die FPÖ ab

Der ORF-Mann und Gestalter der Skinhead-Reportage für die Sendung “Am Schauplatz” , Ed Moschitz, ist mit einer Klage gegen die FPÖ abgeblitzt. Er warf den Freiheitlichen üble Nachrede sowie die Verletzung der Unschuldsvermutung vor. Richter Stefan Apostol wies den Antrag Moschitz´s als unbegründet zurück: Es sei unbestritten, dass Moschitz die Dokumentation gemacht habe, und ebenso, dass er teilweise aktiv eingegriffen habe.

Der Richter ließ sich kein X für das U vormachen: “Es war offenkundig, dass doch etwas nachgeholfen werden musste, auf eine Weise, die das Ganze zuspitzt”, so Apostol. Sollte zusätzlich ein “Nazisager” bei der betreffenden Veranstaltung fallen, wäre dies für Moschitz wohl “der Jackpot” gewesen, wie der Richter unterstrich. Er geht aufgrund der Beweislage davon aus, dass der Sager gefallen sei und nachträglich vom Band entfernt wurde. “Die Möglichkeit der Manipulation hat bestanden.” Eine andere Sicht der Dinge wäre “völlig lebensfremd”. Wie Medien berichteten, zeigten sich Moschitz und seine Anwältin im Anschluss des Urteilsspruchs konsterniert, habe man mit dem Ausgang doch nicht gerechnet. Vor allem die “Eindeutigkeit” wäre für die beiden nicht nachvollziehbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Moschitz und seine Anwältin wollen in den kommenden Tagen über eine mögliche Berufung entscheiden.

Anstiftung zur Wiederbetätigung

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen Ed Moschitz und den Blauen war eine “Am Schauplatz”-Dokumentation, für die Moschitz im März 2010 zwei Jugendliche zu einer FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt begleitete, wo es – wohl nicht ganz zufällig – zu einer Begegnung der beiden Skinheads mit HC Strache kam. Der freiheitliche Parteiobmann bezichtigte den ORF-Redakteur Moschitz vor laufender Kamera, die beiden zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben und zeigte ihn an. Dieses Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aber eingestellt.

Da die FPÖ knapp ein halbes Jahr nach dem Vorfall Moschitz Anstiftung der Skinheads sowie Manipulation des betreffenden Videobands vorgeworfen hat und als bewiesen darstellte, klagte dieser die Partei auf üble Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Aus der Sicht von Richter Stefan Apostol sind aber beide Anträge als unbegründet abzuweisen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link